Bargeldloses Einkaufen Bundeskartellamt prüft Gebühren

Bezahlen mit EC-Karte und PIN ist längst Standard. Kein Händler und kaum ein Dienstleister kann es sich leisten, auf das Angebot mit bargeldlosem Einkauf zu verzichten. Die Kreditwirtschaft kassiert jedoch bei jedem Einkauf einen einheitlichen Betrag mit. Nach Ansicht des Kartellamts sollten Gebühren individuell ausgehandelt werden.

Ist praktisch, kostet aber etwas. Zumindest die Händler und Dienstleister. Das Kartellamt prüft jetzt, ob die Kreditwirtschaft bei jedem Zahlvorgang einen pauschalen prozentualen Anteil kassieren darf. - © Foto: Peter Atkins/Fotolia.com

Das Kartellamt prüft die Gebühren, die der Handel an die Kreditwirtschaft abführen muss, wenn Kunden mit EC-Karte und PIN bezahlen. "Die bestehende Gebührenvereinheitlichung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem "Tagesspiegel".

Kreditwirtschaft arbeitet an individuellen Entgelten

Banken und Sparkassen verlangen vom Handel für das bargeldlose Zahlen 0,3 Prozent der Kaufsumme, bei Einkäufen unter 25 Euro sind es acht Cent pro Transaktion. Pro Jahr kommen nach Angaben des Handelsverbands HDE so rund 250 Millionen Euro zusammen. "Letztlich trifft das die Verbraucher, weil die Gebühren auf die Preise umgelegt werden", sagte Mundt. "Unser Ziel ist es, dass Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den Banken individuelle Konditionen zu vereinbaren."

Bei der Deutschen Kreditwirtschaft hält man ein Eingreifen des Kartellamts für unnötig. "Zahlreiche Banken und Sparkassen haben seit einiger Zeit individuelle Vereinbarungen mit Handelsunternehmen über Electronic-Cash-Händlerentgelte geschlossen", sagte Sprecherin Michaela Roth dem Blatt. Banken und Sparkassen wollten ihre Bemühungen in den kommenden Monaten intensivieren, um weitere Vereinbarungen über individuelle Entgelte zu schließen. dapd