Angesichts schrumpfender Rentenkassen wird die betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger für eine ausreichende Absicherung. Vorteile bietet sie einerseits steuerlich, andererseits wird sie über verschiedene Wege auch gefördert. Eine Übersicht.

Dass viele auf die betriebliche Altersvorsorge setzen, liegt vor allem an der Förderung: Denn die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen gefördert werden. Zum einen genießt sie eine Steuerfreistellung. So sind die Beiträge für Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse grundsätzlich während der Sparphase steuerfrei.
Steuerprivileg für die Absicherung
Auch Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds genießen ein Steuerprivileg. Ihre Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – in diesem Jahr sind das 2.784 Euro – steuerfrei und werden darüber hinaus bis zu weiteren 1.800 Euro steuerfrei gestellt.
Daneben profitiert die betriebliche Altersvorsorge von der Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut unbegrenzt, für alle anderen Wege sind 2.784 Euro die Obergrenze.
Statt der beiden genannten Varianten kann bei Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden. Die Beiträge werden dann aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen gezahlt, und die Sparer haben Anspruch auf die entsprechende Zulage sowie auf den Sonderausgabenabzug. In diesem Fall wird also die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Förderung kombiniert.
Versicherungen unterscheiden sich
Dabei ist der Wettbewerb der Versicherer auch bei der betrieblichen Altersvorsorge groß. Entsprechend bemühen sich die Anbieter, attraktive Angebote zu schnüren, die über eine reine Rentenzahlung hinausgehen.
So bieten einige Versicherer Pakete, in denen Invaliditätsschutz in Form einer Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden kann – und das ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung, mit Nachversicherungsgarantie und einem Endalter bis 67 Jahre. Solche Konditionen sind bei klassischen Einzelverträgen aber selten.
Andere Anbieter stellen die Rendite einer Direktversicherung in den Vordergrund. Durch die Wahl verschiedener Risikoklassen kann der Antragsteller sein Geld zudem renditestark in offensiven Fonds anlegen. Durch ein Ablaufmanagement wird sichergestellt, dass der Kunde keine zu großen Risiken eingeht und das Geld rechtzeitig in sichere Anlagen umgeschichtet wird, so dass der gewünschte Anteil der eingezahlten Beiträge erhalten bleibt.
Was im Alter steuerlich gilt
Die finanziellen Anreize von heute sind aber die Steuern von morgen. Die verschiedenen Formen der Vorsorge werden unterschiedlich besteuert. Betriebsrenten werden später – wie im Berufsleben der Arbeitslohn – als "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide Beträge werden aber bis 2040 für jeden neuen Rentnerjahrgang gekürzt werden.
Für Pensionskassen, -fonds oder Direktversicherung gelten andere Regeln: Die Rente muss hier immer als "sonstige Einkünfte" versteuert werden, wenn die Beiträge steuerfrei gestellt worden waren oder die Rente durch das Riester-Modell gefördert wurde. Außerdem kommen Vorsorgesparer mit diesen Modellen auch in den Genuss der Steuerminderung durch den Versorgungsfreibetrag sowie durch den bereits erwähnten Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. dapd