Damit Selbstständige im Krankheitsfall einen Anspruch auf Gehaltsersatz haben, wird ihnen eine Krankentagegeldversicherung empfohlen. Ähnlich geht es Gutverdienern, die mit dem gesetzlichen Anspruch nur einen geringen Anteil ihres letzten Nettogehalts bekommen, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt. Doch was ist bei dieser Versicherung zu beachten?

Entscheidend ist bei einer Versicherung die Höhe des Krankentagegeldes: Es muss den Lohnausfall zu mindestens 80 Prozent abdecken. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass bei längerer Krankheit möglicherweise auch Extra-Zahlungen im Job wegfallen. Diese sollten abgesichert sein.
Auf flexible Bedingungen achten
Daneben sollte die Police die Möglichkeit vorsehen, die einmal vereinbarten Leistungen später während der Vertragslaufzeit zu erhöhen. Denn die heute festgestellte Einkommenslücke im Krankheitsfall kann in ein paar Jahren schon deutlich größer sein, und dann sollte die Krankentagegeldversicherung anpassbar sein.
Um im Ernstfall den Einkommensverlust ausgleichen zu können, brauchen Versicherte eine Krankentagegeldversicherung mit Top-Bedingungen. Entscheidend dabei sind die Wartezeitenregelungen: In der Regel besteht eine Wartezeit von drei Monaten, in denen bei Krankheit kein Tagegeld gezahlt wird.
Auf Wartezeit verzichten
Oft beginnt diese Frist erneut, wenn der Vertrag ergänzt oder erweitert wird, etwa bei einer Erhöhung des Tagessatzes. Die neue Wartezeit gilt dann allerdings nur für den hinzugekommenen Schutz.
Gute Tarife sehen allerdings keine Wartezeit bei Unfällen oder bei akuten Infektionskrankheiten vor. Optimal sind Krankentagegeldversicherungen, die auf die Einhaltung einer Wartezeit verzichten, wenn sich der Antragsteller ärztlich untersuchen lässt und ein entsprechendes Zeugnis vorlegt.
Eine Vielzahl von Regelungen im Vertrag schließt Leistungen aus. Ein Beispiel ist die Alkoholklausel: Diese sieht vor, dass die Krankentagegeldversicherung nicht für Krankheiten und Folgen von Unfällen einstehen muss, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Der klassische Fall ist hier ein Unfall nach Trunkenheit.
Umstrittene Policen
Die Kurklausel besagt, dass Leistungen nicht gezahlt werden, wenn der Versicherte auf Kur ist. Gute Policen enthalten diese Klausel nicht. Manche Versicherer sehen zudem vor, dass Karenzzeiten bei einer Rückfallerkrankung von Neuem zu laufen beginnen. Das verzögert den Zeitpunkt der Zahlung deutlich.
Viele Versicherte denken, dass sie bereits eine Krankentagegeldversicherung haben - in Wirklichkeit ist es aber eine Krankenhaustagegeldversicherung. Die ersetzt kein wegfallendes Gehalt, sondern zahlt lediglich, wenn der Versicherte im Krankenhaus stationär behandelt wird. Der Nutzen solcher Policen ist umstritten – auf jeden Fall aber ersetzen sie keine "echte" Krankentagegeldversicherung. dapd