Langzeiterkrankung Betriebe müssen Mitarbeiter wiedereingliedern

Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt länger als sechs Wochen im Jahr im Betrieb fehlen, haben Anspruch auf ein Wiedereingliederungsmanagement. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen ihren Mitarbeitern helfen, behutsam in den Arbeitsalltag zurückzufinden.

Burnout führt immer häufiger zu Arbeitsunfähigkeit. - © Foto: lichtmeister - Fotolia

Psychische Erkrankungen haben bei den deutschen Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Betroffene fallen häufiger länger im Betrieb aus und benötigen einige Zeit, um den Wiedereinstieg zu bewältigen. Aber auch physische Beeinträchtigungen können zu Ausfallzeiten von über sechs Wochen im Jahr führen. In solchen Fällen sind Betriebe – ob Kleinunternehmer oder Großkonzern – verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen und ein Wiedereingliederungsmanagement anzubieten. Betriebe, die sich nicht daran halten, müssen zwar nicht sofort mit Sanktionen rechnen, zumindest aber dürfte eine krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand haben, wenn nicht zuvor die Wiedereingliederung versucht worden ist.

Um Betrieben zu helfen, hat das Bundesarbeitsministerium jetzt eine Broschüre veröffentlicht, in der die wesentlichen rechtlichen Grundlagen sowie das typische Verfahren bei einer Wiedereingliederung erläutert werden. Zudem enthält der Ratgeber Fallbeispiele und eine Rubrik mit Antworten auf die häufigsten Arbeitnehmerfragen.

Der Leitfaden "Schritt für Schritt zurück in den Job" kann auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums kostenfrei als PDF-Datei abgerufen werden.