Versicherungen Unfallversicherung bei Mobbing nicht zuständig

Die gesetzliche Unfallversicherung muss bei gesundheitlichen Problemen nach Mobbing am Arbeitsplatz nicht zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 3 U 199/11). Es erkannte die Folgen des Mobbings weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall an.

Mobbing am Arbeitsplatz ist keine Sache der Unfallversicherung, entschied das Landessozialgericht Hessen. - © Gina Sanders/Fotolia.com

In dem Fall war eine Frau am Arbeitsplatz gemobbt worden und bekam daraufhin psychische Probleme. Die äußerten sich vor allem in Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, eingeschränkter Merkfähigkeit und diversen körperlichen Symptomen.

Die gesetzliche Unfallversicherung wollte dennoch keine Entschädigung zahlen und bekam vor Gericht recht. Mobbing sei kein berufsspezifisches Problem, so dass die Folgen von Mobbing nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können, entschieden die Richter. Und weil Mobbing kein einzelnes Ereignis sei, könne es auch nicht als Arbeitsunfall bewertet werden. dapd