Wenn ein Versicherungsvermittler einen Kunden beim Wechsel der privaten Krankenversicherung falsch berät, kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem Fall hatte ein Versicherungsvertreter einen 58-Jährigen dazu überredet, seinen seit Jahren bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Dabei wies der Vertreter jedoch nicht darauf hin, dass der Wechsel mit erheblichen Nachteilen verbunden war.
Tarif mit weniger Leistungen
So sah der Tarif weniger Leistungen vor, der Mann verlor seine gesamte Altersrückstellung und die Ansprüche aus einem bestehenden Beitragsentlastungstarif.
Künftig muss der Mann deshalb mit erheblich höheren Prämien rechnen. Weil der Mann den Versicherer nicht gewechselt hätte, wenn er von den Nachteilen gewusst hätte, muss ihn der Vermittler mit seinem Versicherer entschädigen.
Grundsätzlich ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung vor allem für ältere Versicherte keine Option, da der neue Vertrag meist deutlich teurer ist und häufig geringere Leistungen bringt.
Wer Prämien sparen will, hat Anspruch auf einen Tarifwechsel innerhalb seiner bestehenden Krankenversicherung. Bei einem solchen Wechsel bleiben die Altersrückstellungen bestehen, lediglich der Tarif wird verändert. dapd
(Aktenzeichen: 25 U 3343/11)