Altersvorsorge Änderungen bei Rürup und Riester

Sparer sollen ihre private Altersvorsorge künftig flexibler nutzen können. Das Bundeskabinett hat deshalb ein "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass der Steuerbonus für die Rürup-Rente angehoben werden soll. Außerdem soll der Wohn-Riester künftig flexibler genutzt werden können.

Der Staat gewährt ab 2013 mehr steuerliche Förderungen bei der Altersvorsorge. - © Peter Atkins/Fotolia

Das neue Gesetz wurde am 26. September 2012 beschlossen und tritt wahrscheinlich im Februar 2013 in Kraft. Vorgesehen sind folgende Änderungen:

Rürup-Rente

Ab diesem Jahr sind statt 74 nun 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro, Ve rheiratete können den doppelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen.   

Bei der Basisversorgung im Alter soll diese Förde rhöchstgrenze von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden. Mehr Informationen zur Rürup-Rente e rhalten Sie im DHZ-Beitrag "Alles über die Rürup-Rente" .

Wohn-Riester wird flexibler

Bei der Eigenheimrente ("Wohn-Riester") soll zukünftig für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase jederzeit eine Kapitalentnahme möglich sein.

Bisher konnte das Geld aus einem solchen Riester-Vertrag nur für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet werden. Außerdem soll das Kapital auch für den  altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie verwendet werden können. Details zum Wohn-Riester e rhalten Sie im DHZ-Beitrag "Altersgerechter Umbau: Wohn-Riester soll flexibler genutzt werden können" .

Phase für Einmal-Besteuerung wird ausgedehnt

Derzeit kann sich ein Steuerpflichtiger nur einmalig, nämlich zu Beginn der Auszahlungsphase, entscheiden, ob er eine Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder die Einmalbesteuerung wählt. Bei der Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert.

Mit der Gesetzesänderung soll es nun möglich sein, sich währen der gesamten Auszahlungsphase für eine Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos zu entscheiden.

Außerdem soll die jährliche E rhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von zwei auf ein Prozent abgesenkt werden. Dadurch vermindert sich der später zu versteuernde Betrag. rh

Weitere Informationen zum neuen "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz" finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung .