Bundesverfassungsgericht zum Euro-Rettungspaket Europa blickt nach Karlsruhe

Darf Deutschland den Euro retten oder nicht? Über diese Frage verhandelt seit heute das Bundesverfassungsgericht. In der Hauptsache werden die Richter in Karlsruhe voraussichtlich erst Ende Juli entscheiden. Zunächst geht es darum, ob das höchste deutsche Gericht verhindert, dass Bundespräsident Joachim Gauck seine Unterschrift unter die Gesetze zum ESM und Fiskalpakt setzt.

Europa blickt auf den Euro, über dessen Zukunft die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe entscheiden. - © MACLEG/Fotolia

Und dafür will sich Bundesverfassungsgericht nun offensichtlich mehr Zeit nehmen. Eigentlich wollte der Zweite Senat schon in "wenigen Wochen" über den von den Klägern beantragten Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden.

Mehrere Kläger hatten Eilanträge beim höchsten deutschen Gericht eingereicht, weil sie verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Teilnahme Deutschlands an den Euro-Rettungsmaßnahmen in Milliardenhöhe haben. Der Bundestag hatte Ende Juni den europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt beschlossen. Der ESM sollte bereits im Juli 2012 starten. Doch damit, so die Kläger habe der Bundestag gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit dem ESM habe er seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu sehr eingebüßt und die Haftungsrisiken seien nicht verantwortbar.

Die Kläger e rhoffen sich nun, dass das Gericht Bundespräsident Joachim Gauck mit dieser einstweiligen Anordnung untersagt, die Gesetze zu unterschreiben, bis das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze in einem Hauptsacheverfahren geklärt hat.  

Gauck's Unterschrift ist bindend

Hintergrund der Klage: Setzt Gauck seine Unterschrift unter ESM und Fiskalpakt ist das für Deutschland bindend und auch ein Urteil aus Karlsruhe könnte das nicht mehr ändern, da die es sich um völkerrechtliche Verträge handelt.

In der Ve rhandlung am Dienstag betonte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nun, dass eine mögliche Alternative zu einer Eilentscheidung binnen drei Wochen ein "Zwischenverfahren" wäre. Dieses würde eine "sehr sorgfältige Prüfung" der Rechtslage beinhalten und könne mehrere Monate dauern. Voßkuhle betonte, das Gericht wisse, dass es in dem Augenblick, wo es eine einstweilige Anordnung erlassen werde, in der Auslandspresse sofort heiße: "Euro-Rettung gestoppt!" Über diese "Gefahr" sei sich der Zweite Senat im Klaren, sagte der Gerichtspräsident.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte am Dienstag hingegen vor einer Verschiebung des ESM über den Juli hinaus. Dies würde weit über Deutschland "e rhebliche Verunsicherung in den Märkten bedeuten".

Falls die Eilanträge der Kläger Erfolg hätten, könnte dies "zu e rheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen in der Eurozone" führen. Fiskalpakt und ESM seien "wichtige Schritte auf dem Weg zu einer europäischen Stabilitätsunion", sagte der Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe.

Worum geht es?

Die Eurostaaten haben den Vertrag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits im Februar 2012 unterzeichnet, der Bundestag hat ihn im Juni beschlossen. Zusammen mit Stabilitäts- und Wachstumspakt und dem Euro-Plus-Pakt soll er die europäische Wirtschaft und Währung daue rhaft stärken.

Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM): unbefristeter Schutz- und Nothilfemechanismus mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro (80 Milliarden einzuzahlendes Kapital und 620 Milliarden Euro an Garantien bzw. abrufbarem Kapital). Die Höhe des Stammkapitals soll die Bonität e rhöhen und die Zinsen niedrig halten. Der ESM kann maximal 500 Milliarden Euro an Darlehen vergeben.

Der deutsche Anteil: Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Stammkapital beträgt 21,72 Milliarden Euro zu zahlen in Raten über fünf Jahre. Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf die Zahlung zweier Raten in diesem Jahr geeinigt. Die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten werden nach Angaben der Bundesregierung entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank ermittelt. Der Anteil Deutschlands an den 620 Milliarden Euro Gewährleistungen beträgt 168,3 Milliarden Euro.

Der ESM löst den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ab, der seit 2010 mit 60 Milliarden Euro einen temporären Euro-Rettungsschirm aufgespannt hatte. Der deutsche Anteil lag dabei bei 20 Prozent, was der Höhe des Anteils am EU-Haushalt entspricht.

2013 soll dann auch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) durch den ESM ersetzt werden. Die EFSF gab bisher Finanzhilfen an Euro-Staaten. Das Geld für die Kredite leiht sich die EFSF am Kapitalmarkt, wofür die Euro-Länder anteilig Garantien bereitstellen.

Troika: Europäische Kommission, Europäische Zentralbank (EZB) und Internationaler Währungsfonds (IWF). Sie überwachen die Einhaltung der Auflagen, die die Länder erfüllen müssen, die unter den Euro-Rettungsschirm schlüpfen.

Fiskalpakt: stellt Regeln zur Schuldenrückführung und -vermeidung. Nur EU-Länder, die den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse eingeführt haben, können die Hilfen des ESM in Anspruch nehmen. dan/bundesregierung.de / dapd / rh

Weitere Informationen zu ESM und Fiskalpakt unter bundesregierung.de und bundesfinanzministerium.de .