Selbstständige sollen sich künftig verpflichtend selbst um eine ausreichende Altersvorsorge kümmern müssen. Bisher haben Freiberufler und Selbstständige dagegen häufig noch viel Wahlfreiheit. Betroffene sollten deshalb systematisch ihre Ansprüche ermitteln und ergänzen.

Besteht für Selbstständige keine Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung und sind auch berufsständische Versorgungseinrichtungen – etwa für Anwälte, Ärzte oder Steuerberater – oder die Künstlersozialkasse nicht zuständig, müssen sie ihre Vorsorge selbst organisieren.
Gesetzliche Rentenansprüche prüfen
Viele Selbstständige waren vor der Existenzgründung angestellt und haben damit auch Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt. Damit das eingezahlte Geld nicht verloren geht, müssen Sie die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erreichen. Ist das noch nicht der Fall, können Betroffene freiwillig nachzahlen.
Zudem kann es sinnvoll sein, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sagt Robert Schuchardt, Experte von rentenfernsehen.de. Das könne sich etwa lohnen, weil die Ansprüche so – anders als bei privaten Versicherern – insolvenzsicher sind. "Außerdem hat man Ansprüche auf Zahlungen bei Erwerbsunfähigkeit, die private Anbieter nicht vorsehen."
Staatliche Förderung für die Vorsorge nutzen
Die Rürup-Rente ist als Vorsorgemodell bei vielen Anlegern extrem unbeliebt – und das völlig zu Unrecht. "Selbstständige ohne weitere Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung oder über berufsständische Versorgungseinrichtungen haben immerhin die Möglichkeit, bis zu 20.000 Euro jährlich steuerbegünstigt in die private Vorsorge zu stecken", erklärt Horst Biallo vom Finanzportal biallo.de.
Derzeit werden die Beiträge zwar nur zu 74 Prozent angerechnet, trotzdem können bei einem Spitzenverdiener 6.000 Euro jährliche Beiträge rund 1.850 Euro Steuervorteil bringen. Und ab 2025 sind die Beiträge komplett absetzbar. Möglicher Steuervorteil dann: rund 2.500 Euro jährlich. Nominell sind die Renten zwar bei Rentenbeginn steuerpflichtig, allerdings erst ab 2040 zu 100 Prozent. Derzeit werden gerade beim Rentnerjahrgang 2012 gerade einmal 64 Prozent der ausgezahlten Rürup-Rente besteuert. Und Steuerpflicht heiße dabei nicht, dass die Sparer auch tatsächlich Steuern zahlen müssen, erklärt Biallo. Wer 2025 in Rente gehe, habe einen Besteuerungsanteil von 85 Prozent. Inklusive aller Abzüge und des steuerfreien Existenzminimums seien dann insgesamt weit über 13.000 Euro Rente steuerfrei.
Rendite nicht vergessen
Neben der Rürup-Rente mit der Sicherheit einer lebenslangen und kalkulierbaren Rente ist es empfehlenswert, mit einer privaten Vorsorge die Rendite der Altersvorsorge insgesamt zu verbessern.
Neben dem Sparen sollten Selbstständige aber auch die Vorsorge nicht vergessen: "Die Absicherung der wichtigsten Risiken wie zum Beispiel Invalidität über eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat immer Vorrang gegenüber der privaten Altersvorsorge", mahnt Schuchardt. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten dabei vor allem eine ausreichende Krankenvorsorge sowie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. dapd