Geldanlage für Kinder Startkapital für den Nachwuchs

Neben Windeln, Schnuller und Babybrei hat Uwe Zimmer auch ans Geldanlegen gedacht. Gleich bei der Geburt seines Sohnes hat der Chef der Meridio Vermögensverwaltung damit begonnen, monatlich 50 Euro in einen Fondssparplan für den Nachwuchs einzuzahlen. "Meine Mutter habe ich damals ebenfalls überzeugt, dass sie mitmacht", erinnert er sich. So ist für den heute 15-Jährigen Filius schon eine hübsche Summe zusammengekommen. "Wenn er in drei Jahren die Schule fertig hat, ist das ein gutes Startkapital – etwa, um sich eine Wohnung einzurichten", meint Zimmer.

Andreas Jalsovec

Die Geldanlage für Kinder sollte sich nicht auf das wöchentliche Taschengeld beschränken. 50 Euro monatlich rechen schon, etwa für einen Fondssparplan. - © Nicole Effinger/Fotolia.com

Dass der Kölner Vermögensberater für den eigenen Nachwuchs in Gelddingen vorsorgt, versteht sich fast von selbst. Doch auch für Eltern, die beruflich nichts mit Finanzanlage zu tun haben, gilt: Je eher man für die Kinder etwas zurücklegt, desto leichter greift man ihnen später beim eigenen Hausstand, dem ersten Auto oder dem Startkapital fürs Studium finanziell unter die Arme. "Wer möglichst früh beginnt, nutzt den Zinseszinseffekt optimal aus“, sagt Constanze Hintze, Chefin der Finanzberatung Svea Kuschel und Kolleginnen.

Ein Beispiel: Wer Monat für Monat das Kindergeld von 184 Euro zurücklegt, hat bei einem Zinssatz von jährlich 2,5 Prozent nach fünf Jahren 11.800 Euro zusammen. Nach zehn Jahren sind es 25.100 Euro, nach 18 Jahren – wenn das Kind volljährig ist – schon mehr als 50.000 Euro. "Bevor Eltern mit dem Sparen für die Kinder anfangen, sollten sie aber erst an die eigene finanzielle Absicherung denken“, rät Hintze – etwa die Altersvorsorge oder die Berufsunfähigkeit.

50 Euro im Monat reichen schon

Ist dann noch Geld für einen Sparplan der Kinder übrig, muss man ihn nicht gleich mit dreistelligen Summen bedienen. "Auch 50 Euro im Monat sind okay“, meint Uwe Zimmer. "Und man kann eben noch bei den Großeltern nachfragen, ob sie etwas beisteuern.“ Wie man das Geld anlegt, hängt vor allem davon ab, zu welchem Zweck man es braucht – und zu welchem Zeitpunkt. "Je kürzer der Sparplan, desto sicherer sollte die Anlage sein“, so Expertin Hintze.

Tages- und Festgeld
Mit gut verzinsten Tagesgeldkonten spart man für kurze Zeiträume: "Also für die Zahnspange in zwei Jahren, die nächste Klassenfahrt, eine neue Skiausrüstung“, meint Constanze Hintze. Allerdings bietet nicht jede Bank die Möglichkeit, ein Tagesgeldkonto für ein Kind zu eröffnen. Das Geld auf den Namen der Tochter oder des Sohnes anzulegen, halten aber die meisten Anlageexperten für sinnvoll – auch wegen der Steuer (Kasten rechts). Man sollte daher Banken aussuchen, die das ermöglichen. "Am besten richtet man einen Dauerauftrag vom Girokonto ein“, rät Marion Weitemeier, Anlageexpertin bei der Stiftung Warentest. Ist eine bestimmte Sparsumme erreicht, kann man je nach Anlagehorizont das Geld auf ein Festgeldkonto umschichten – sofern das bessere Konditionen bietet.

Ausrechnen lassen, was am Ende rauskommt

Banksparpläne
Auch Banksparpläne sind sicher. Sie haben feste Laufzeiten von drei bis zehn Jahren. "Wenn die Oma ihrem Enkel in fünf Jahren den Führerschein finanzieren will, dann ist so etwas das Richtige“, erläutert Constanze Hintze. Die Sparpläne gibt es mit variabler und fester Verzinsung. Anlageexpertin Weitemeier rät zur festen Variante: "Da weiß man genau, was rauskommt, wenn das Geld zu einem bestimmten Termin verfügbar sein soll.“ Bei variabler Verzinsung schwankt die Rendite des Sparplans dagegen mit dem Marktzins. Oft werben die Banken zusätzlich mit Prämien und Boni. Die Sparpläne sind deshalb nur schwer vergleichbar. Sparer sollten sich in jedem Fall von der Bank genau ausrechnen lassen, was sie am Ende auszahlt.

Fondssparpläne
Wer das Geld für die Kinder länger als zehn Jahre anlegt, dem raten die Anlageexperten zum Fondssparen. Die monatlichen Sparbeträge fließen dann in einen Aktienfonds oder einen Mischfonds, der in Aktien und Anleihen investiert. Sie sollten weltweit ausgerichtet sein, um das Risiko zu begrenzen. Alternativ rät Uwe Zimmer zu vermögensverwaltenden Fonds: "Sie mischen verschiedene Anlageklassen wie Aktien und Anleihen und können auch einmal die Investitionen ganz zurückfahren.“ Auch das dient der Risikostreuung. Anlegern empfiehlt Zimmer, beim Fondssparen die Märkte im Blick zu haben. So empfiehlt es sich, nach einem Rückgang an den Börsen mehr zu investieren als den üblichen Sparbetrag. Dann sind die Anteile günstig. "Umgekehrt kann man nach starken Steigerungen Kasse machen und später wieder einsteigen“, meint der Experte. Je näher der Termin rückt, zu dem das Kapital benötigt wird, desto öfter sollte man den Kurs des Fonds beobachten. "Zum Ende hin kann man das Geld in sichere Anlagen umschichten“, meint Constanze Hintze. Im Zweifel gilt: Lieber das Geld liegen lassen und einen guten Ausstiegszeitpunkt abwarten.

Versicherung und Geldanlage trennen

Ausbildungsversicherungen
Sie werden von Versicherungsfirmen angepriesen und sind ebenfalls auf lange Zeiträume ausgelegt: Ausbildungsversicherungen sind wie Kapitallebenspolicen eine Mischung aus Geldanlage und Versicherung. Sie werden meist auf die Eltern der Kinder abgeschlossen. Manchmal zahlen auch Tante, Onkel oder Großeltern die Beiträge. Am Ende der Laufzeit bekommt das Kind eine bestimmte Summe ausgezahlt – auch wenn der Versicherungsnehmer stirbt. Dann zahlt die Versicherung die Beiträge. Dieser Todesfallschutz ist mit Kosten verbunden. Die Verträge lohnen sich daher selten, meint Constanze Hintze: "Meist ist es günstiger, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die Geldanlage davon zu trennen und eigenständig zu organisieren.“

Freibeträge nutzen

Auch Kinder können Steuern sparen – oder zumindest ihren Eltern dabei ein wenig helfen. Wer das Sparkonto nicht auf den eigenen Namen, sondern auf den des Nachwuchses einrichtet, kann dessen Freibeträge voll ausnutzen. Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr. Bis zu dieser Höhe sind Zinseinkünfte und Kapitalerträge steuerfrei. Um den Betrag auszunutzen, müssen die Eltern bei der Bank einen Freistellungsauftrag für das Kind stellen. Hat der Nachwuchs über die Kapitaleinkünfte hinaus kein eigenes Einkommen, lässt sich auch noch der Grundfreibetrag der Kinder von 8004 Euro jährlich für Kapitalerträge nutzen. Dazu muss man der Bank allerdings eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes für das Kind vorlegen.

Legen die Eltern das Geld auf den Namen des Kindes an, ist das eine Schenkung. Die Sparsumme gehört dann dem Kind. Bei Minderjährigen können die Eltern daher das Geld zwar verwalten. Sie dürfen es aber nicht für ihre Zwecke verwenden. Sonst kann das Finanzamt noch Jahre später Abgeltungssteuer fordern. Ist das Kind volljährig, kann es mit dem Geld tun, was es will – es also möglicherweise auch statt für die vorgesehene Ausbildung für eine Weltreise verwenden.