Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung informiert aktuell, dass Arbeitgeber grundsätzlich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ihrer Mitarbeiter stellen müssen. Die Arbeitgeberpflicht erstreckt sich auf alle Arbeitsverhältnisse – und damit zum Beispiel auch auf Ein-Euro-Jobber.
Schutzhelme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr - Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung muss der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten übernehmen. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.
Welche Bedingungen muss PSA erfüllen?
Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne Persönliche Schutzausrüstung beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereitstellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.
"Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention", betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichte die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gelte auch für die PSA. Anders verhalte es sich allerdings mit den Kosten für Berufskleidung ohne Schutzfunktion, die an die Beschäftigten weitergegeben werden könnten.
Damit eine Persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie diese Kriterien genügen:- Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik entsprechen
- Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und Handhabbarkeit berücksichtigen
- Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien genügt
- Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende Persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein
