Mit Jahresbeginn ist die Einkommensgrenze für einen Wechsel in die private Krankenversicherung von 49.500 Euro auf 50.850 Euro pro Jahr gestiegen. Selbstständige, Beamte und Studenten können weiterhin unabhängig von dieser Grenze wechseln.

Mit Jahresbeginn ist die Arbeitsentgeltgrenze in Deutschland von bislang 49.500 Euro auf 50.850 Euro pro Jahr gestiegen. Damit kann nur noch derjenige in die private Krankenversicherung wechseln, der dieses Einkommen erreicht. Einkommensunabhängig können auch weiterhin Studenten, Beamte und Selbstständige frei wählen, ob sie in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in die private Versorgung wechseln.
Beiträge für gut verdienende Arbeitnehmer steigen
Gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro auf 45.900 Euro erhöht. Gesetzlich Versicherte müssen damit für einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen, wenn sie oberhalb der Grenze verdienen. Für privat versicherte Angestellte ist die Grenze ebenfalls von Bedeutung, denn sie bedeutet auch eine höhere Beteiligung des Arbeitgebers an den Krankenversicherungskosten. Der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherungskosten liegt jetzt bei 279,23 Euro im Monat. dapd