Externenprüfung Bessere Chancen mit richtigem Abschluss

Ohne Berufsabschluss haben es Bewerber schwer, eine gute Anstellung zu finden. Gleichzeitig sind bei denjenigen, die auf dem Papier als ungelernt oder geringqualifiziert gelten, die Löhne niedriger und die Arbeitslosenquote höher. Doch es gibt Möglichkeiten, den Berufsabschluss auch später noch nachzuholen und dabei die bereits geleistete Zeit und die gesammelten Erfahrungen anerkannt zu bekommen: die sogenannte Externenprüfung.

Jana Tashina Wörrle

Externenprüfung: Handwerker, die schon mehrere Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung gearbeitet haben, können die Prüfung auch auf einfachem Weg nachholen und so ihre erzielten Qualifikationen anerkannt bekommen. - © Fotolia

"Die Externenprüfung ist absolut gleichwertig mit der normalen Gesellenprüfung", erklärt Michael Scholze, der bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern für die Prüfungen zuständig ist. Die Prüflinge legen die ganz regulären Gesellenprüfungen ab und können so ihre Qualifikationen in Theorie und Praxis unter Beweis stellen. Läuft alles gut, so erhalten sie danach das Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Gesellenprüfung. Doch bis es soweit ist, müssen sie bestimmte Kriterien für die Zulassung erfüllt haben und vor allem sehr fleißig sein – ohne Berufsschule und Ausbildungsbetrieb müssen sie sich die vorgeschrieben Kenntnisse nämlich meistens im Selbststudium aneignen.

Ohne Berufsschule zur Prüfung

Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist bei dreijährigen Ausbildungsberufen eine mindestens viereinhalbjährige Berufspraxis, bei zweijährigen Ausbildungsberufen reichen drei Jahre. "Es ist grundsätzlich das 1,5-fache der jeweiligen Ausbildungszeit", sagt Scholze.  Am besten informieren sich die Interessierten bei der für ihren Wohnort zuständigen Handwerkskammer. Hier bekommen sie die nötigen Informationen, was im Einzelfall gilt und wer für die Gesellenprüfung zuständig ist.

Die Kammern, die dann über die Prüfungszulassung entscheiden, rechnen neben den Zeiten in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, auch Ausbildungszeiten in verwandten Berufen an. Zudem können Zeugnisse und Zertifikate als Beleg für erworbene Qualifikationen anerkannt werden und die geforderte Zeit der Berufstätigkeit verkürzen. Ein Bäcker kann also nicht so einfach im Schuhmacherhandwerk eine Prüfung ablegen, aber einem ehemaligen Mitarbeiter eines Automatisierungstechnikunternehmens, der heute als Elektroniker arbeitet, könnten unter Umständen auch diese Berufszeiten angerechnet werden.

Doch während Auszubildende in der Berufsschule auf die Prüfung vorbereitet werden, müssen sich Berufstätige den Prüfungsstoff entweder selbstständig oder in Vorbereitungskursen aneignen. Die Prüfungsinhalte sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung erhältlich ist. Die Kammern nennen gegebenenfalls auch Bezugsquellen für aktuelle Prüfungsaufgaben und Lehrmaterialien.

Viele holen Abschluss nach

Wer sich das Selbststudium nicht zutraut, kann auch an Vorbereitungskursen teilnehmen. Diese unterscheiden sich jedoch auch stark nach den einzelnen Berufen und werden oft nicht überall angeboten. Zudem sind sie mitunter kostspielig. Finanzielle Unterstützung leistet möglicherweise die Arbeitsagentur. Im Rahmen des Programms WeGeBau können auch Arbeitnehmer, die einen Job haben, einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem die Lehrgangskosten übernommen werden. Die Förderung gibt es aber nur, wenn sie vor Beginn des Kurses beantragt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht.

Doch ob im Selbststudium oder mit Unterstützung, die Externenprüfung ist eine gute Möglichkeit, eine Anerkennung für erzielte Qualifikationen zu bekommen und damit auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Michael Scholze hat deshalb auch die Erfahrung gemacht, dass diese Form der Prüfungszulassung in allen Altersklassen und allen Handwerksberufen durch die Bank weg gern genutzt wird. "Zu uns kommen sowohl Arbeitslose, die ihr Wissen und Können unter Beweis stellen wollen, als auch aktive Handwerker, die erst einmal ohne Ausbildung gearbeitet haben und nun nach der geleisteten Zeit zur Prüfung antreten", sagt der Berater der Münchener Handwerkskammer. Als Tipp gibt er interessierten Handwerkern noch mit auf den Weg, dass sie sich über die jeweils geltenden Anmeldefristen informieren sollten, denn diese würden sich manches Mal von denjenigen der regulären Prüflinge unterscheiden. (mit dapd)