Die jährlichen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung führen immer wieder zu Unmut der Versicherten. Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb des gleichen Unternehmens. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.
Versicherte in der privaten Krankchenversicherung haben bei Beitragserhöhungen ein Recht auf Tarifwechsel. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Versicherte nehmen dabei ihre bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen mit. Dieser Wechsel ist gesetzlich verankert. Dennoch würden viele von ihren Versicherern abgewimmelt, oder die Bearbeitung läuft schleppend, so der BdV.
Überstürzter Wechsel des Versicherers ist keine Option
Von einem Wechsel des privaten Krankenversicherers erhoffen sich Verbraucher ebenfalls einen günstigeren Beitrag. Das Ziel werde meist jedoch nur kurzzeitig erreicht. Denn der Wechsel ist mit dem Verlust der Alterungsrückstellungen verbunden, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde. Auch bei danach abgeschlossenen Verträgen werde die Alterungsrückstellung lediglich anteilig übertragen. Außerdem stehe eine erneute Gesundheitsprüfung an, die beim neuen Versicherer zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen führen kann.
Deshalb ist ein überstürzter Wechsel des Versicherers in der Regel keine Option, so der BdV. Zunächst sollten andere Tarife des aktuellen Versicherers überprüft werden, um beim bestehenden Versicherer einen günstigeren Tarif zu bekommen. dhz