Die Anhebung des gesetztlichen Rentenalters auf 67 Jahre hat auch Auswirkungen auf die private Altersvorsorge. Ab dem kommenden Jahr dürfen steuerbegünstigte Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen bei Neuverträgen erst ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen sein.
Ab dem kommenden Jahr wird das Eintrittsalter für die gesetzliche Rentenversicherung nach und nach auf 67 Jahre angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die private Altersvorsorge. Steuerbegünstigte Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen dürfen dann bei Neuverträgen erst ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen sein. Riester- und Rürup-Renten dürfen ebenfalls erst dann anfallen, wenn Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden sollen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge dürfen Zahlungen bei neuen Vereinbarungen erst ab dem 62. Lebensjahr fließen.
Vor dem 31. Dezember 2011 abgeschlossene Verträge sind nicht betroffen
Allerdings sind davon keine Verträge betroffen, die noch vor dem 31. Dezember abgeschlossen werden. Für sie gilt nach wie vor die bisherige Altersgrenze von 60 Jahren. Geplante Abschlüsse sollten also unbedingt bis zum Jahresende erfolgen. dapd