Hochschulzugang ohne Abitur Vom Landesgesetz zur bundesweiten Verordnung

Wer studieren will, muss Abitur oder zumindest ein Fachabitur haben – lange galt diese Grundregel in allen deutschen Bundesländern. Heute gilt sie als überholt, denn auch über eine berufliche Qualifikation ist ein Studium möglich. Der Hochschulzugang ohne Abitur soll nun sogar bundesweit einheitlich geregelt werden.

Vom Landesgesetz zur bundesweiten Verordnung

Im Herbst 2008 wurde auf dem Qualifizierungsgipfel der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, bis 2010 eine einheitliche Regelung für den Hochschulzugang ohne Abitur zu finden. Im März 2009 hat die Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) dazu einen Beschluss gefasst. Jedes einzelne Bundesland muss diesen nun umsetzen und die Regelungen in das jeweilige Landeshochschulgesetz aufnehmen. Dabei wurden jedoch keine Fristen vereinbart, bis wann die Länder den Beschluss umsetzen müssen.

Studierende Handwerker

Der KMK-Beschluss zur bundesweiten Vereinheitlichung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte sieht vor, dass sowohl Personen mit Meistertiteln als auch Inhaber von Fortbildungsabschlüssen vergleichbarer Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Außerdem soll es fachgebundene Hochschulberechtigungen für alle jene geben, die sowohl eine mindestens zweijährige Berufsausbildung als auch eine mindestens dreijährige Berufspraxis in dem angestrebten Studienbereich vorweisen können. Sie müssen jedoch zusätzlich an einer Eignungsprüfung teilnehmen. Die Prüfung kann durch ein einjähriges Probestudium ersetzt werden. Da die einzelnen Bundesländer hierzu zusätzliche Regelungen erlassen können, legte die KMK fest, dass diese landesspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen nach einem absolvierten Studienjahr von allen Ländern anerkannt werden müssen. Somit können die Studenten nach dem ersten Jahr auch in einem anderen Bundesland weiterstudieren. Um den beruflich erzielten Qualifikationen zusätzlichen Wert beizumessen, setzt sich die KMK auch dafür ein, dass diese Fachkenntnisse bei der Aufnahme eines fachbezogenen Studiums angerechnet werden können. Bis zu 50 Prozent der Studiendauer sollen dadurch erlassen werden können. Hier wird jedoch auch weiterhin jede Hochschule ihre eigenen Kriterien aufstellen.

Einige Bundesländer haben bereits reagiert und die einheitlichen Regelungen umgesetzt, andere planen, die Umsetzung im Zusammenhang mit weiteren Reformen anzugehen. Was sich hier im kommenden Jahr ergeben wird, bleibt spannend. Für Handwerker ergeben sich damit laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gute Weiterqualifizierungschancen. "Die bundesweite Vereinheitlichung des Hochschulzugangs ohne Abitur ist ein bildungspolitisches Signal für das Handwerk", sagt Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Abteilungsleiter Berufliche Bildung beim ZDH. "Weiterqualifizierung ist wichtig", betont er. Das Know-how müsse aber auch im Handwerk bleiben, gibt er zu bedenken.

Aufstiegsstipendien vom BMBF

Damit dem Schritt an die Universität keine finanziellen Hürden im Wege stehen – schließlich nimmt ein Studium viel Zeit in Anspruch, die eventuell im Beruf fehlen könnte –, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Studenten mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit so genannten Aufstiegsstipendien. Die Förderung richtet sich an besonders qualifizierte Arbeitnehmer, Selbstständige oder auch Arbeitslose mit Berufsausbildung. Studenten, die ein Vollzeitstudium absolvieren, erhalten monatlich 650 Euro. Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich 1.700 Euro gefördert.