Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. Januar 2010 im Überblick:
Neue gesetzliche Regelungen treten in Kraft
Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz knüpft laut Bundesministerium der Finanzen an die Ziele der Konjunkturpakete an, die Bürger in Zeiten der Wirtschaftskrise finanziell zu entlasten. Dazu gilt ab 1. Januar 2010 unter anderem, dass die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer abgesetzt werden können. Weitere Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz finden Sie unter bundesfinanzminsterium.de .
Einteilung der Betriebsgrößen
Großbetrieb, Mittelbetrieb oder Kleinbetrieb? – Für die Einordnung in verschiedene Größenklassen gemäß § 3 der Betriebsprüfungsordnung 2000 hat das Bundesministerium für Finanzen neue einheitliche Abgrenzungsmerkmale festgelegt. Die Tabelle zur Einordnung der Betriebe in verschiedene Größen sowie die neuen Abgrenzungsmerkmale finden Sie unter bundesfinanzministerium.de .
Erbrechtsreform
Mit der Erbrechtsreform legt der Gesetzgeber fest, dass Erben weiterhin Anspruch auf einen bestimmten Pflichtteil vom Erbe haben, auch wenn im Testament des Verstorbenen etwas Gegenteiliges steht. Weiterhin wurde mit den neuen gesetzlichen Verordnungen bestimmt, dass die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen auf drei Jahre verkürzt wird. Was mit der Erbrechtsreform außerdem neu geregelt wurde, lesen Sie unter bmj.bund.de .
Kurzarbeitergeld
Für das kommende Jahr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verlängerung der Bezugsfrist beschlossen. Demnach kann für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Mehr zu dieser Regelung erfahren Sie unter bmas.de .
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Das Gesetz zum so genannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht vor, sowohl Unternehmer und Familien zu entlasten und gleichzeitig die Vorgaben bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu lockern. Unter anderem sollen Unternehmen steuerlich entlastet und das Kindergeld erhöht werden. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 18. Dezember 2009 zugestimmt hat, soll es zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Weitere Informationen zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhalten Sie unter bundesfinanzministerium.de .
Eine aktuelle und umfangreiche Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar beziehungsweise zum Jahresbeginn 2010 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden, ist unter bmas.de abrufbar.