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Die Buchführung per EDV liefert unter anderem Journal, Kontoauszüge, Summen- und Saldenlisten, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Umsatzsteuervoranmeldungen.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 1, 48., überarbeitete Auflage 2009, Holzmann Medienshop .
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Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig als stehendes Gewerbe betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, begeht
• Steuerhinterziehung, die mit Geldstrafe in unbegrenzter Höhe bestraft wird .
• Schwarzarbeit, die mit Geldstrafe bis zu 1.000 Euro bestraft wird .
• unberechtigte Handwerksausübung, das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro und mit Betriebsschließung bedroht ist .