Bravo! Diese Antwort ist richtig.
Testen Sie Ihr Wissen!
Der Ausbildende kann vom Prüfungsträger verlangen, dass ihm die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Lehrlinge mitgeteilt werden, da dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 3, 49., überarbeitete Auflage 2010, Holzmann Buchverlag .
Aktuelles Meisterwissen im Internet unter meistertrainer-online.de .
Knacken Sie auch die Meisterfrage der letzten Woche?
Welcher gesetzlichen Krankenkasse gehört der pflichtversicherte Arbeitnehmer als Mitglied an?
• Der Krankenkasse, der die Mehrheit der im Betrieb Beschäftigten angehört .
• Der gesetzlich möglichen Krankenkasse, die vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird .
• Die Krankenkasse, die der Arbeitgeber allein bestimmt .