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Der erzielte Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag beziehungsweise Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 1, 48., überarbeitete Auflage 2009, Holzmann Buchverlag .
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Kann bei Tarifbindung von den Normen des Tarifvertrages durch Vereinbarung abgewichen werden?
• Nein, eine Abweichung ist grundsätzlich unzulässig .
• Ja, aber die Abweichung muss schriftlich vereinbart werden .
• Ja, aber nur, wenn die Abweichung den Arbeitnehmer begünstigt .