Die Kosten für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung steigen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise insbesondere auch wegen mehrerer Großinsolvenzen deutlich an. Vorstand und Aufsichtsrat des Pensionssicherungsvereins (PSVaG) haben deshalb am 5. November 2009 den Beitragssatz für das Jahr 2009 auf 14,2 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage festgesetzt.
Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein steigt deutlich
Davon sind 8,2 Promillepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31. Dezember 2009 und jeweils 1,5 Promillepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2013 fällig. Damit macht der PSVaG von der Möglichkeit der Aufwandsverteilung auf dieses und die nächsten vier Jahre Gebrauch.
Die Mitteilung über die Festlegung des Beitragssatzes für 2009 erfolgt mit dem Jahres-Beitragsbescheid, der demnächst an die PSVaG-Mitgliedsunternehmen versandt wird.
Der PSVaG sichert betriebliche Altersversorgung insbesondere in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds ab. Demgegenüber hat der Gesetzgeber Versorgungszusagen, die über Pensionskassen abgewickelt werden, und Direktversicherungen mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht nicht in den gesetzlichen Insolvenzschutz aufgenommen. Für diese insbesondere im Handwerk stark genutzten Durchführungswege besteht damit keine Beitragspflicht zum PSVaG.