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Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 48., überarbeitete Auflage 2009, Holzmann Buchverlag .
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Die Arbeitsstättenverordnung regelt
• die räumlichen Anforderungen an die Arbeitsstätte .
• die höchstzulässige Arbeitszeit für die Mitarbeiter .
• die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung .