Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist ohne deren Einwilligung schon heute verboten – nun wird dieses Verbot noch einmal verschärft werden. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung und für mehr Verbraucherschutz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, ist jedoch nicht zustimmungspflichtig. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums tritt es am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Verbraucher werden künftig mehr geschützt
Werbeanrufe sind dann nur noch zulässig, wenn der Angerufene vorher seine Zustimmung erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
Im Falle von unerlaubter Telefonwerbung sollen Verbraucher künftig telefonisch abgeschlossene Verträge ohne Angaben von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat lösen können.
Darüber hinaus sollen Verbraucher in Zukunft grundsätzlich mehr Möglichkeiten erhalten am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen – und zwar unabhängig davon, ob die Telefonwerbung unerlaubt war oder nicht. Ausnahmen wie beispielsweise bei Verträgen zu Lotterie-Dienstleistungen werden aufgehoben. Wie das Bundesjustizministerium ausführt, ist die Widerrufsfrist abhängig von den Umständen des Einzelfalles und beträgt zwei Wochen oder einen Monat. Sie beginne nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten habe.
Erhält er diese Belehrung nicht, so kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig widerrufen. Und zwar auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Verbrauchers schon ausgeführt hat.
Firmen dürfen Werbeanrufe künftig auch nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer durchführen. Bei Zuwiderhandlung sowie Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung drohen Geldbußen.
Wie Sie im Falle eines unerwünschten Telefon-Werbeanrufs vorgehen, beschreibt das Bundesjustizministerium unter bmj.de. Mehr Informationen zum neuen Gesetz unter bmj.de .
Ergänzend dazu hat der Bundesrat jetzt dem "Ersten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" zugestimmt. Es ergänzt die Regelungen im Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechnet damit, dass das Gesetz im Juli 2009 in Kraft tritt. Die Regelungen sollen Verbraucher besser vor so genannten "untergeschobenen Verträgen" bei der Umstellung der Betreibervorauswahl schützen. Die Betreibervorauswahl darf künftig nur noch umgestellt werden, wenn das schriftliche Einverständnis des Verbrauchers vorliegt. Des Weiteren werden die Preise für Anrufe bei 0180-Nummer aus den Mobilfunknetzen gesenkt. Weitere Informationen erhalten Sie unter bmwi.de .