Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht für das Jahr 2009.
Das ändert sich im Steuerrecht
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhöht sich am 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro. Gegenüber der alten Regelung entspricht das einer Verdopplung. Der Steuerbonus ist auf Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt anwendbar. Er kann von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften geltend gemacht werden. Auch weiterhin sind nur Arbeits- beziehungsweise Fahrtkosten und keine Materialkosten begünstigt.
Weitere Informationen können Sie in dem Flyer "Steuerbonus für Handwerkerleistungen" des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) entnehmen. Ein Muster des Flyers finden Sie unter zdh.de .
Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Diese Pauschalsteuer wird auf Zinsen und Dividenden erhoben, die ab dem 1. Januar 2009 gutgeschrieben werden. Pauschal werden 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
Wissenswertes rund um das Thema Abgeltungssteuer bietet das Bundesministerium der Finanzen unter bundesfinanzministerium.de .
Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt und pünktlich zum Weihnachtsfest Millionen Pendlern ein Geschenk gemacht. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuererstattung soll laut Bundesfinanzministerium in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 an die Steuerzahler ausgezahlt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale können Sie unter bundesverfassungsgericht.de nachlesen.
Erbschaftsteuerreform
Ein Unternehmer hat künftig zwei Optionen, um bei der Übertragung von inländischem Betriebsvermögen die steuerliche Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. Die Wahl für eine Option ist allerdings bindend, das heißt, sie kann nachträglich nicht mehr revidiert werden. Eine ausführliche Darstellung der beiden möglichen Optionen und Fallbeispiele können Sie in einem Musterflyer des ZDH nachlesen.
Neu ist außerdem, dass alle Vermögenswerte in Zukunft mit ihrem Verkehrswert bewertet werden.
Durch die Reform wird die so genannte Kernfamilie, also Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, erbschaftsteuerrechtlich begünstigt. Erben sie ein Haus oder eine Wohnung, entfällt die Erbschaftsteuer, wenn sie das Wohneigentum mindestens zehn Jahre lang selbst als Hauptwohnsitz nutzen.
Für Kinder gilt diese Regelung zur Steuerbefreiung zusätzlich nur, wenn die Wohnfläche der geerbten Immobilie weniger als 200 Quadratmeter beträgt.
Die persönlichen Freibeträge werden erhöht: Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro.
Erben, deren Erbfall im Jahr 2008 eingetreten ist, können zwischen neuem und altem Recht wählen. Die Freibeträge gelten allerdings nach altem Recht.
Die voraussichtliche Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer können Sie mit dem Erbschaftsteuerrechner des ZDH ermitteln.
Befreiung von der Kfz-Steuer
Die Bundesregierung hat im Zuge des "Schutzschirms für Arbeitsplätze" Maßnahmen zur Befreiung von der Kfz-Steuer beschlossen. Danach sind Neuwagen, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für besonders umweltfreundliche Pkws ist sogar eine Befreiung für maximal zwei Jahre vorgesehen.
Aber auch Bürger, die bereits jetzt einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, werden ab dem 1. Januar 2009 für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.
Mehr Informationen zur Entlastung von der Kfz-Steuer erhalten Sie unter bundesfinanzministerium.de .
Lohnsteuer
Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 finden Sie unter bundesfinanzministerium.de .
Die Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2009 stellt das Bundesministerium der Finanzen unter bundesfinanzministerium.de zur Verfügung.