Der Bundestag hat im Juni das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)) verabschiedet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die neuen Regelungen, die Handwerksbetriebe unterstützen sollen, berechtigte Forderungen geltend zu machen.
Erleichterungen für Bauhandwerker
Hier die wichtigsten Neuregelungen:
- Durchgriffsfälligkeit: Ein Bauträger oder Generalunternehmer kann gegenüber seinen Subunternehmern nicht mehr die Abnahme einer Bauleistung unter Hinweis auf Mängel verweigern, wenn ihm gegenüber das Werk schon von den Bauherren abgenommen ist.
- Erleichterung von Abschlagszahlungen: Es wird nicht mehr auf "in sich abgeschlossene Teile des Bauwerks", sondern auf die "nachgewiesene vertragsmäßige Leistung" abgestellt.
- Der so genannte Druckzuschlag wird abgesenkt: Der Auftraggeber darf nur noch das in der Regel Zweifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten einbehalten.
- Privilegierung der VOB/B im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Erweiterung des Baugeldbegriffes im Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen: Gekoppelt mit einer Beweiserleichterung stärkt dies die Position des Bauhandwerkers in seiner Eigenschaft als Baugläubiger.
Quelle: ZDH
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 2. Februar 2006 können Sie als pdf-Datei unter bundestag.de nachlesen.