Gewinnermittlung/Buchhaltung Finanzamt stöbert im Internet nach Verkäufen und angebotenen Dienstleistungen

Eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion an den Bundestag brachte ans Licht, was insgeheim schön längst vermutet wurde. Die Finanzverwaltung sucht im Internet täglich nach gewerblichen Verkäufern. Wer also über eBay nicht mehr benötigtes Material, Waren oder Ladenhüter seines Betriebs verkauft, muss künftig mit Nachfragen des Finanzamts rechnen.

Finanzamt stöbert im Internet nach Verkäufen und angebotenen Dienstleistungen

Mit der Internetsuchmaschine „XPIDER“ des Zolls und der Finanzverwaltung überprüfen die Finanzämter täglich bis zu 100.000 Internetseiten auf „steuerlich relevante unternehmerische Aktivitäten“. Das System ist in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und -Versteigerungsplattformen anbieterbezogen zu bündeln. Handwerker, die also nicht mehr brauchbare Werkzeuge, Materialien oder Ladenhüter ihres Handwerksbetriebs meistbietend über eBay versteigern, könnten bald Post vom Finanzamt erhalten. Denn selbst, wenn die versteigerten Gegenstände für den Betrieb nichts mehr wert waren, müssen die Verkaufserlöse als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen verbucht werden. Betriebseinnahmen dürften auch vorliegen, wenn ein Selbstständiger für Kunden Wohnungsauflösungen durchführt und die dabei noch verwertbaren Gegenstände versteigert.

Tipp: Auch Selbstständige, die ihre Handwerksleistungen über Internetplattformen anbieten, werden durch die Internetsuchmaschine „XPIDER“ transparenter. Um auf Nachfragen des Finanzamts zeitnah reagieren zu können, sollten Einnahmen aus Internetgeschäften besonders ordentlich aufgezeichnet werden.