Investitionsabzugsbetrag Spielregeln beachten

Wer seinen Gewinn 2007 ohne Extraausgaben mindern möchte, kann auf die Nachfolgeregelung zur Ansparabschreibung setzen. Der neue Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist zwar im Unternehmensteuerreformgesetz beschlossen worden, gilt jedoch für die meisten Unternehmer bereits für die Gewinnermittlung 2007.

Spielregeln beachten

Nur Unternehmer mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, bei denen das Wirtschaftsjahr 2007 am 17. August 2007 geendet hat, müssen noch auf die Regelungen zur Ansparabschreibung zurückgreifen.

Beispiel: Sie planen in den nächsten drei Jahren den Kauf einer Maschine für 30.000 Euro. Im Rahmen der alten Ansparabschreibung bzw. des neuen Investitionsabzugsbetrags dürfen Sie bereits 40 Prozent dieser voraussichtlichen Anschaffungskosten – also 12.000 Euro im Jahr 2007 als Betriebsausgaben verbuchen.

Vorteile des neuen Investitionsabzugsbetrags
Bilanzierende Unternehmer profitieren von dem 40-prozentigen Investitionsabzugsbetrag, wenn der Wert ihres Betriebsvermögens im Jahr 2007 nicht mehr als 235.000 Euro beträgt. Begünstigt sind geplante Investitionen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Wer also in den Jahren 2008 bis 2010 in sein betriebliches Anlagevermögen investieren möchte, kann schon heute seinen Gewinn drücken. Neuerdings müssen die geplanten Investitionsgegenstände nicht mehr neu sein. Auch wenn Sie planen, ein gebrauchtes Fahrzeug oder eine gebrauchte Maschine zu erwerben, winkt die 40-prozentige vorgezogene Abschreibung.

Nachteile des neuen Investitionsabzugsbetrags
Nachteile bringt die Neuregelung dagegen für Freiberufler, die ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Für sie gilt erstmals im Jahr 2007 eine Gewinnhöchstgrenze. Danach kommen Einnahmenüberschussrechner nur noch dann in den Genuss der 40-prozentigen vorgezogenen Abschreibung, wenn ihr Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro beträgt.