Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
Neue gesetzliche Regelungen im Jahr 2011
Gesundheitsreform
Ab dem 1. Januar 2011 steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben. Zusätzlich können die Krankenkassen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben. Weitere Informationen zur Gesundheitsreform erhalten Sie unter bundesgesundheitsministerium.de .
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Die Bundesregierung hat Neuregelungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige beschlossen, die ab dem 1. Januar 2011 in Kraft treten. Unter anderem steigen die Beiträge von derzeit 17,89 Euro (alte Länder) und 15,19 Euro (neue Länder) ab 2011 auf 38,33 Euro (West) und 33,60 Euro (Ost).
Neue Beitragsbemessungsgrenze
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West verbleibt auf dem Stand von 2010 bei 5.500 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt 2011 von 4.650 auf 4.800 Euro. Mehr zu den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung lesen Sie unter bundesregierung.de .
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Ab dem 1. Januar 2011 steigt die Umlage zur Förderung von Wind- und Sonnenenergie auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Mit dieser Neuerung im Erneuerbare-Energien-Gesetz erhöhen sich auch die Strompreise. Gleichzeitig sinken die Fördersätze für Photovoltaikanlagen. Weitere Informationen zu den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten Sie unter umwelt-und-energie.de .
Mehr Bio im Benzin
Die EU hat beschlossen, den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen. Aus diesem Grund haben die deutschen Autofahrer ab Januar 2011 mit E10 eine Spritsorte mehr zu Auswahl. E10 enthält bis zu zehn Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen. Mehr über E10 erfahren Sie unter umwelt-und-energie.de . Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft informiert auf seinen Internetseiten über die Verträglichkeit der einzelnen Fahrzeugmodelle.
Wechselkennzeichen
Autobesitzer mehrerer Fahrzeuge, die jeweils nur eines dieser Fahrzeuge nutzen, sollen es künftig bei der Kfz-Versicherung einfacher haben. Bis zu drei Fahrzeuge dürfen ab 2011 unter einem so genannten Wechselkennzeichen laufen. Die Versicherung für das Wechselkennzeichen wird anhand des Fahrzeugs mit der höchsten Typklasse errechnet. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter strassenverkehrsamt.de .
Gesetzliche Unfallversicherung
Für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten gelten ab 2011 veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die bisherige Regelbetreuung kann demnach durch eine flexible Betreuung nach unterschiedlichen Leistungskatalogen ersetzt werden. Mehr zu den Änderungen erfahren Sie unter dguv.de .
Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen ist unter bundesregierung.de abrufbar.