Sicherheit am seidenen Faden

Braucht der Betrieb Geld und fehlen Sicherheiten, bürgen oft die Ehefrau oder Eltern. Das kann helfen. Doch eine solche Sicherung sollte gut überlegt sein

Sicherheit am seidenen Faden

Ich war jung, verliebt und voller Zuversicht.“ Christiane Brehme ist ehrlich. Keine Minute, erzählt sie, habe sie damals gezögert. Als ihr Mann sich 1997 mit einem Steinmetzbetrieb selbstständig machte, fehlten ihm die notwendigen Sicherheiten. Also unterschrieb sie als Ehefrau eine Bürgschaft, damals in Höhe von rund 100.000 Mark.

Riesiges Problem: Die Sache ging schief. Erst musste das Unternehmen Insolvenz anmelden, dann scheiterte die Ehe. Und weil ihr Mann sofort arbeits- und mittellos war, hielt die Bank sich an die Bürgin. Christiane Brehme bemühte sich, doch trotz kleiner Erbschaft konnte sie die Sache nicht stemmen. 2005 waren die Schulden auf 165.000 Euro angewachsen. Als Ausweg blieb nur die Privatinsolvenz.

Ein Einzelfall? Keinesfalls „Nach wie vor“, erläutert Rita Hornung, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, „gehören überschuldete Ehefrauen und manchmal auch Eltern oder Geschwister von ehemaligen Betriebsinhabern zum Alltag in Schuldnerberatungen.“ Nur in einem einzigen Punkt unterscheide sich die Geschichte von anderen Fällen, räumt Hornung ein. In der schonungslosen Ehrlichkeit, in der Brehme heute zu ihrem Fehler steht. „Die meisten Betroffenen schämen sich.“

Viele zahlen, weil sie emotional unter Druck sind

Dabei würde sich die Expertin durchaus mehr Offenheit wünschen. „Denn noch immer lassen sich viele zu schnell auf eine Bürgschaft ein.“ Oft weil sie sich emotional unter Druck gesetzt fühlen, wie auch Beate Roll, Landesvorsitzende im AK Berlin der Unternehmerfrauen im Handwerk (UfH), bestätigt. Denn die Realität ist oft ganz einfach, wie auch Klaus Hassel* berichtet: „Ohne Bürgschaft wäre kein Geld geflossen.“ Hassel bürgte für seinen Bruder, weil dieser seine Schreinerwerkstatt erweitern wollte. Und auch er zahlt noch heute.

Zwar gab es Anfang der 90er Jahre zwei Grundsatzurteile, nach denen Sicherheiten sittenwidrig und damit unwirksam sind, wenn sie den Bürgen krass überfordern. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn die Summe so hoch ist, dass der Bürge nicht einmal die Zinsen bedienen kann. Seitdem sehen Banker zwar etwas genauer hin. Dennoch, bestätigt auch Christiane Bauer, Leiterin Produktmanagement beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband, ist es gerade im Bereich kleiner und mittelständischer Betriebe nach wie vor üblich, vor allem Ehefrauen mit in die Haftung zu nehmen, sofern ihre finanzielle Leistungsfähigkeit dies erlaubt.

Aus Sicht der Banken gibt es dafür auch gute Gründe. Allen voran: die Verhinderung von Vermögensverschiebung. Darüber hinaus, so Bauer, profitierten die Frauen ja auch, viele arbeiten im Unternehmen mit und beeinflussen damit auch die Unternehmensentwicklung. „Da sollten sie auch beteiligt sein.“ Selbst wenn die Hilfe von Bürgschaftsbanken in Anspruch genommen wird, erläutert Sabine Brenn, Geschäftsführerin der Bürgschaftsbank Bremen, sei man „sehr darauf bedacht“, die Ehepartner mit ins Boot zu holen.

Bürgschaften können
auch helfen

Kritiker wie Hornung stellen nicht grundsätzlich den Sinn von Bürgschaften in Frage. „Natürlich können Bürgschaften auch helfen.“ Aber sie müssten richtig vorbereitet sein, wie auch Nils Nauhauser, bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Berater für Banken und Kredite, bestätigt. „Entscheidend ist, dass sich der Bürge des Risikos bewusst ist.“ Genau dies sei aber bei Verwandten oft nicht der Fall. Man will helfen und vertraut einfach. Dabei kennt auch der Kreditnehmer die Risiken oft nicht. In der plicht sehen da beide Experten die Banken, betonen aber zugleich, dass genau diese ihre Aufklärungspflicht oft nicht wahrnehmen. Motto: Warum die Sache kompliziert machen, wenn sich jemand findet, der das Risiko auf sich nimmt.

Dabei gibt es durchaus Alternativen zur Globalbürgschaft, wie Christiane Brehme sie geleistet hat. Denn Bürgschaft ist keineswegs gleich Bürgschaft. (siehe Kasten). Mit guten Vertragsbedingungen lasse sich die Haftung begrenzen. Drei Regeln geben die Experten potentiellen Bürgen mit auf den Weg: Erstens das Gespräch nie alleine zu führen, sondern immer einen neutralen Zeugen mitzunehmen und ein Protokoll (Achtung: Unterschreiben lassen!) anzufertigen. Dies sei auch deswegen wichtig, weil auch die Banker selbst oft emotional würden. „Sie wollen Ihrem Mann doch helfen.“ Zweitens die Summe zu begrenzen und drittens bereits im Vorfeld die Zahlungsbedingungen für den Ernstfall zu regeln. Kann die Summe abgestottert werden? Wie hoch sind die Zinsen?

„Gerne mögen Banken solche Einschränkungen nicht“, so noch einmal Fachfrau Hornung, „aber im Zweifel lassen sie sich meistens doch darauf ein wenn der Bürge hartnäckig bleibt.“

*Name von der Redaktion geändert