Haushaltsentwurf Wie die Bundesregierung die Gelder verplant

Ob Rentenzuschuss, Schuldenbremse oder Energiewende - in den vergangenen Monaten musste die Bundesregierung so einiges Neues in ihre Haushaltsplanungen einbeziehen. Damit ergeben sich im Haushaltsentwurf 2012 und in der Finanzplanung bis 2015 einige Besonderheiten.

Eine überdimensionalen Notbremse mit der Aufschrift "Schuldenbremse" hatte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft schon im Mai vor das Bundesministerium der Finanzen gestellt. Jetzt ist die Schuldenbremse auch Thema des neuen Haushaltsentwurfs. Foto: dapd

Wie die Bundesregierung die Gelder verplant

Energiewende: Die Beschlüsse der Bundesregierung rund um den Atomausstieg sorgen an zwei Stellen für Veränderungen im Haushalt. Zum einen muss der Bund mit weniger Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer kalkulieren als gedacht. Jährlich fehlt hier etwa eine Milliarde Euro, eingeplant waren 2,3 Milliarden. Die Steuer wird fällig, wenn Kernkraftwerksbetreiber neue Brennstäbe in einen Reaktor einbauen. Da die Laufzeit der Atomkraftwerke jedoch verkürzt wird, werden weniger Brennelemente gebraucht und die Steuereinnahmen fallen geringer aus. Zudem hat das Hamburger Finanzgericht zuletzt die Verfassungsmäßigkeit Brennstoffsteuer angezweifelt.

Außerdem verzichtet der Bund darauf, einen Teil der Erlöse aus dem Emissionshandel im Haushalt zu verbuchen. Stattdessen kommt das Geld - etwa eine Milliarde Euro im Jahr - vollständig dem Energie- und Klimafonds (EKF) zugute, aus dem alle möglichen Maßnahmen rund um die Energiewende finanziert werden sollen, darunter die Gebäudesanierung, der Ausbau der erneuerbaren Energien und Zuschüsse an Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen.

Bundeswehrreform: Die Umstrukturierung der Bundeswehr sorgt im Haushalt vor allem für eine Verschiebung von Kosten. Während das Verteidigungsministerium Geld für zivile Beschäftigte sparen kann, wird in der Allgemeinen Finanzverwaltung eine Milliarde Euro pro Jahr dafür veranschlagt, diese Arbeitnehmer anderweitig einzusetzen.

Rentenzuschuss: Die gute Entwicklung der Steuereinnahmen führt dazu, dass der Bund der Rentenkasse mehr Geld überweisen muss. Der Zuschuss ist auf einen Umsatzsteuerpunkt festgelegt. Da die Einnahmen aus der Umsatzsteuer steigen, steigt auch der Zuschuss.

Arbeitsmarkt: Die Zahl der Arbeitslosen sinkt. Daher fällt in diesem Jahr das staatliche Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) geringer aus als gedacht. Somit sinken aber in den Folgejahren auch die Rückzahlungen der BA an den Bund: Dieser erhält bis zu 1,4 Milliarden Euro weniger als zuletzt geplant.

Schuldenbremse: Ab 2016 will der Bund die sogenannte Schuldenbremse einhalten, die im Grundgesetz verankert ist. Sie gibt vor, dass Haushaltsdefizite nicht durch Kredite, also die Aufnahme neuer Schulden, ausgeglichen werden dürfen. Maximal zulässig ist die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Globale Minderausgabe: Um die Schuldenbremse 2016 einhalten zu können, ist für die Jahre 2014 und 2015 jeweils eine Globale Minderausgabe von 4,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Das heißt, dass die Gesamtausgaben um diese Summe sinken sollen, wobei aber nicht festgelegt ist, wie und wo das passieren soll.

Top-Down-Verfahren: Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 wurde erstmals im Top-Down-Verfahren erstellt, also von oben nach unten: Das Bundeskabinett machte bereits im März auf Vorschlag des Finanzministeriums konkrete Vorgaben, wie groß das Budget jedes einzelnen Ministeriums im nächsten Jahr sein soll. Diese Vorgaben wurden bei den Verhandlungen für den Haushaltsentwurf nachjustiert. Zuvor war es üblich, dass die einzelnen Ressorts ihren Bedarf beim Finanzministerium anmeldeten und dann ausgehend von diesen Zahlen verhandelt wurde. Die Einführung des Top-Down-Verfahrens war im Koalitionsvertrag verabredet worden.

dapd