Wer fördert was?
Fördergelder für Innovationen gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Die Konditionen, welche Leistungen förderfähig sind, variieren je nach Programm und Land.
Grundsätzlich gilt, dass Fördermittel immer im Voraus beantragt werden müssen. Bei der Frage, welche Fördermittel in Frage kommen, und bei der Antragstellung können die Berater der Handwerkskammern helfen.
Die Innovations- und Technologieberater im Handwerk haben ihr Wissen vernetzt, zentral koordiniert vom Heinz-Piest-Institut in Hannover. Nützliche Informationen sind unter www.bistech.de eingestellt.
Bund: Auf Bundesebene gibt es das „go-Inno“-Programm, das aus zwei Modulen besteht: „go-innovativ“ und „go-effizient“. Mit „go-innovativ“ fördert das Ministerium für Wirtschaft und Technologie Unternehmen, die sich von externen Beratern bei der strukturierten Vorbereitung eines Innovationsvorhabens helfen lassen. Dazu gehören beispielsweise das Prüfen von Marktchancen oder die Suche nach Kooperationspartnern. „go-effizient“ fördert Betriebe bei der Optimierung ihrer Rohstoff- und Materialeffizienz (www.bmwi-innovationsgutscheine.de).
Baden-Württemberg: Die Innovationsgutscheine des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums sollen bei der konkreten Planung, Entwicklung und der Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen oder auch bei der Verbesserung von Bestehen-;
dem helfen (www.innovationsgutscheine.de).
Bayern: Mit seinem „Innovationsgutschein“ beteiligt sich Bayern mit bis zu 50 Prozent an Entwicklungs- und Forschungskosten, die Unternehmen entstehen, wenn sie neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen planen (www.innovationsgutschein-bayern.de).
Hessen: In Hessen können sich innovative Unternehmen unter www.innovationsfoerderung-hessen.de über Förder- und Beratungsmöglichkeiten in ihrem Land informieren.
Sachsen: Der Freistaat fördert über die Sächsische Aufbaubank Unternehmen mittels der Innovationsprämie. Unter www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/
detailfp_wi_17664.jsp können Interessierte alle Details nachlesen.
Sachsen-Anhalt: Über die landeseigene Investitionsbank fördert Sachsen-Anhalt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Mehr über die einzelnen Programme unter www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/forschen-entwickeln.html.
Thüringen: In Thüringen fördert das Land über die einzelbetriebliche Technologieförderung kleine und mittlere Unternehmen, denen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entstehen oder die in die Einführung neuester Technologien investieren (thueringen.de/de/tmwat/
technologie/foerderung/richtlinien/einzel).bst