Altersvorsorge Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, sollten abklären, ob alle Lohnunterlagen für die Renteversicherung da sind. Da die Aufbewahrungsfrist für ehemalige DDR-Betriebe am 31. Dezember 2011 abläuft.

Für DDR Lohnunterlagen läuft Ende des Jahres die Frist aus. Foto: Light Impression/Fotolia

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Versicherte, die noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskonto durchgeführt haben, dies nun umgehend beantragen sollten. Das sei notwendig, da die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufe.

Ansonsten könne die Deutsche Rentenversicherung nicht alle Versicherungszeiten in die Berechnung mit einbeziehen. Das kann sich womöglich auf die spätere Höhe der Rente auswirken.

Betroffen sind laut der Deutschen Rentenversicherung die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch 12 Prozent, etwa 286.000 Konten,nicht vollständig geklärt.Weitere Informationen erhalten Sie unter deutsche-rentenversicherung.de .

rh