Beugen Sie Zahlungsengpässen vor

Urlaub, Feiertage, Inventur: Zum Jahreswechsel kommen viele Faktoren zusammen, welche die Liquidität gefährden können

Von Franz Falk

Beugen Sie Zahlungsengpässen vor

Der Jahreswechsel ist für zahlreiche Handwerksbetriebe ein Zeitraum, der die Liquidität sehr stark belastet. Der Unternehmer steht durch das hektische Geschäft zum Jahresende unter starkem Zeitdruck: Aufträge, die noch kurz vor Weihnachten fertiggestellt werden müssen, Verjährungsfristen, die beachtet werden müssen, durch die Vorbereitung der Inventur, durch das Erledigen der Weihnachtspost und die Vorbereitung der Feiertage beispielsweise. Während er sich um diese nicht alltäglichen Arbeiten kümmern muss, laufen die Finanzen aus dem Ruder. Denn zahlreiche Sondereinflüsse tragen dazu bei, dass die Ausgaben ansteigen und die Einnahmen geringer sind als erforderlich und deshalb das finanzielle Gleichgewicht in Gefahr gerät.

Eine besondere Liquiditätsanspannung zum Jahresende ergibt sich aus folgenden Gründen:

- Durch die Feiertage und Urlaub zum Jahreswechsel und durch das Abfeiern des Resturlaubs entstehen überdurchschnittlich hohe unproduktive Zeiten.

- Zeitaufwändige Inventurarbeiten stehen an, in denen keine Umsätze generiert werden.

- In den Bau- und Ausbauberufen beeinträchtigen die Witterungseinflüsse die Produktivität gewaltig.

- Die ersten Wochen des neuen Jahres zählen aus saisonalen Gründen bei vielen Betrieben zu den umsatzschwächsten Zeiten des gesamten Jahres.

Zu diesen Umsatzausfällen addieren sich Ausgaben, die aperiodisch anfallen, wie

- Versicherungsprämien,

- Weihnachtsgeld,

- Zins- und Tilgungszahlungen für Darlehen.

Verschärft wird die Liquiditätssituation dadurch, dass vor allem Industriekunden und die öffentliche Hand teilweise schon ab Mitte Dezember einen Auszahlungsstopp verhängen.

Vor wenigen Jahren noch war es
den Handwerksunternehmern möglich, kurzfristig den eingeräumten Kontokorrentkredit zu überziehen. Bereitwillig haben die Banken und Sparkassen diese Überziehungen gebilligt. Diese unabgestimmte Überziehung ist aber seit wenigen Jahren nicht mehr möglich. Das lassen die Kreditinstitute nicht mehr zu. Den Kontokorrentkredit zu kompensieren durch die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits wird auch nur sehr selten möglich sein. Von dieser Entwicklung besonders betroffen sind Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind, die unter den Folgen der Wirtschaftskrise besonders gelitten haben und ein gestörtes Verhältnis zu ihrer Hausbank haben.

Die Folgen des Zahlungsengpasses können sein:

- Nicht eingelöste Lastschriften und nicht getätigte Überweisungen schaden dem Ruf des Unternehmens gewaltig und sie stören das Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer. Vor allem verschlechtern diese Leistungsstörungen das Kreditrating, was wiederum zu höheren Zinsen und zu Erschwernissen bei der Kreditgewährung führt.

- Wer Lieferantenrechnungen mangels Liquidität nicht pünktlich bezahlt, riskiert seine gute Bonität. Diese Informationen erhalten auch die Kreditversicherer und das führt üblicherweise zu einer Beschränkung des Lieferantenkredits bis hin zu Störungen bei der Belieferung.

- Fatal können solche Situationen für Geschäftsführer von GmbHs sein. Denn wenn sie die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit ignorieren, können sie sich wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Insolvenzvergehen strafbar machen.

Wer diese negativen Folgen vermeiden will, kommt nicht umhin, die Liquidität für den Jahreswechsel und die ersten Wochen des neuen Jahres sorgfältig zu planen. Zusätzlich müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, die Einnahmen zu beschleunigen und Ausgaben in Abstimmung mit den Gläubigern zu verzögern, so dass die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben ist. Dazu zählen die folgenden Maßnahmen:

- Einen detaillierten Liquiditätsplan erstellen, um Engpässe frühzeitig zu erkennen.

- Bei der Planung der Ausgaben sich an den Ausgaben der Vorjahre orientieren, welche einmaligen Zahlungen zu erwarten sind.

- Eindeutige Vereinbarungen mit Kunden treffen, wann und wie Abschlagszahlungen verlangt werden können.

- Halbfertige Arbeiten abrechnen, so dass Abschlagszahlungen angefordert werden können.

- Mit den Kunden verbindliche Absprachen treffen: Bis wann müssen Rechnungen eingereicht werden, damit sie noch im alten Jahr bezahlt werden?

- Strikt darauf achten, dass die Rechnungen und Anforderungen der Abschlagszahlungen pünktlich zu den vereinbarten Terminen bei den Kunden vorliegen.

- Mit Lieferanten schon frühzeitig wegen längerer Zahlungsziele verhandeln.

- Mit den Hausbanken die befristete Überziehung des Kontokorrentkredits absprechen und diese Absprache schriftlich bestätigen.

- Bei der Hausbank anfragen, ob die Ratenzahlungen der Darlehen für zwei Monate ausgesetzt werden können.

- Bei Versicherungen auf vierteljährliche oder monatliche Zahlung umstellen. Ganz wichtig ist, dass darauf geachtet wird, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht.

Diese Maßnahmen können üblicherweise nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. „Kommen und wollen“ funktioniert bei Kreditinstituten nicht mehr. Banken und Sparkassen benötigen Unterlagen für ihre Entscheidung. Sie wollen sich vergewissern, dass es sich nur um eine Liquiditätskrise, nicht aber um eine Rentabilitätskrise handelt. Der Jahresabschluss des Vorjahres und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung sind unerlässlich.

Selbst bei sorgfältiger Planung lässt sich schwer vorhersagen, wie groß der finanzielle Engpass sein wird. Deshalb gilt: Einen ausreichenden Puffer für Unvorhergesehenes bei der Liquiditätsplanung berücksichtigen - auch wenn im Falle eines kurzfristig erhöhten Kontokorrentkredits Bereitstellungszinsen anfallen. Dies ist ein sehr geringer Preis, der dafür zu bezahlen ist, dass eine Zahlungskrise vermieden wird und dass der Unternehmer den Jahreswechsel ohne finanziellen Druck begehen kann.