Rechnungshof will unzeitgemäße Ermäßigungen abschaffen - Schäuble warnt vor überzogenen Erwartungen
Von Karin Birk
Mehrwertsteuersätze auf dem Prüfstand
Die schwarz-gelbe Koalition will sich noch im Herbst mit der Reform der reduzierten Mehrwertsteuersätze befassen. Dies kündigte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Gleichzeitig warnte er vor zu hohen Erwartungen. Wer wolle schon ernsthaft eine Streichung des ermäßigten Steuersatzes auf Lebensmittel vorschlagen, fragte er. Zuvor hatte der Bundesrechnungshof eine „grundlegende Überarbeitung“ und die Abschaffung mancher Mehrwertsteuerermäßigungen gefordert.
In einem Zeitungsinterview wies Schäuble darauf hin, dass bei einer Anhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent auf den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zwar Mehreinnahmen von rund 23 Milliarden Euro zu erwarten seien, aber davon allein 17 Milliarden Euro auf die reduzierten Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel entfielen.
Offen ließ der Minister auch, ob der vor allem auf Druck von FDP und CSU ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen wieder erhöht werden sollte. FDP-Generalsekretär Christian Lindner hatte zuvor für Verärgerung in der Koalition gesorgt, nachdem er im Zuge der Vorstellung eines Sonderberichtes des Bundesrechnungshofes zur reduzierten Mehrwertsteuer sagte, die einseitige Absenkung der Mehrwertsteuer für Hotels sei ein Fehler gewesen.
Unterdessen hat auch die SPD der Bundesregierung eine Mitarbeit bei der Reform angeboten. Sollten die SPD-regierten Bundesländer von der Regierung zu einem echten Dialog eingeladen werden, stünde einer Mitarbeit nichts im Wege, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Dabei könne er sich vorstellen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz „auf Nahrungsmittel und einige Grundbedarfe“ zu begrenzen.
Wie verzwickt die Regelungen sind, zeigen auch einzelne Handwerksbereiche. So können Bäcker etwa das Brot nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer verkaufen. Auch das belegte Brötchen, das der Kunde mitnimmt, wird nur mit sieben Prozent belegt. Wird das belegte Brötchen aber in der Bäckerei serviert und verzehrt, müssen dafür wie im Restaurant 19 Prozent Mehrwertsteuer verlangt werden. Ähnliche Abgrenzungsprobleme gibt es auch bei Metzgern bei ihrem Mittagstisch oder ihrem Party- und Cateringservice.
Damit nicht genug: Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes werden heute nicht mehr nur allein lebensnotwendige Güter begünstigt, sondern auch Luxuslebensmittel wie frische Trüffel mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt - andere Lebensmittel wie Mineralwasser oder pflanzlich erzeugte Milchersatzmittel wiederum nicht. „Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs aus sozialpolitischen Gründen zu verbilligen, trifft heute auf viele Ermäßigungstatbestände nicht mehr zu“, kritisierten die Prüfer. Darüber hinaus führe der ermäßigte Steuertarif zu Mitnahmeeffekten und Missbrauch. Angemessene Kontrollen seien kaum möglich. Wenn der reduzierte Mehrwertsteuerkatalog - wie von der schwarz-gelben Regierung im Koalitionsvertrag vereinbart - durchgemistet würde, könnte dies nach Ansicht des Rechnungshofes zu Mehreinnahmen führen, die zu einer generellen Senkung der Mehrwertsteuer genutzt werden könnten.