Kabinett beschließt Änderung des Arzneimittelmarktes

Gesetz soll für mehr Transparenz und fairen Wettbewerb sorgen

Kabinett beschließt Änderung des Arzneimittelmarktes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beschlossen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sieht nach Informationen des Ministeriums Deregulierungen vor und nachhaltige, langfristig wirksame Strukturveränderungen im gesamten Arzneimittelmarkt. Rösler: „Mit dem Gesetzentwurf haben wir die schwierige Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit geschafft. Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungspreis mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb.“

Kernpunkt sei die Verpflichtung der Pharmaunternehmen, künftig den Nutzen für neue Arzneimittel nachzuweisen und innerhalb eines Jahres den Preis des Arzneimittels mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vereinbaren. Kommt keine Einigung zu Stande, entscheide eine zentrale Schiedsstelle mit Wirkung ab dem 13. Monat nach Markteinführung über den Arzneimittelpreis. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen werde die Erstattungshöhe begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente.

Daneben werde der unübersichtliche Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung dereguliert. Die bürokratische Bonus-Malus-Regelung und die Zweitmeinungsregelung würden aufgehoben. Außerdem werden die Wirtschaftlichkeitsprüfungen verschlankt, womit Ärzte in ihrer täglichen Arbeit entlastet würden.

Zusätzlich gestalte das Gesetz Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) wettbewerblicher und patientenfreundlicher. Patienten erhielten mehr Wahlfreiheit im Rahmen des Aut-idem-Austausches und dürften ihr gewohntes Arzneimittel behalten, wenn sie dafür zunächst in Vorleistung gehen. Sie könnten so auch nicht rabattierte Arzneimittel auswählen.

Mit dem Gesetz werde mehr Transparenz für die Bürger geschaffen. Dafür sorge auch die feste Etablierung der unabhängigen Patientenberatung. Sie unterstütze nachhaltig die Patientinnen und Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Regelungen, die die Ausübung des Versandhandels durch sogenannte Pick-up-Stellen untersagen, konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden.dhz