Wer sich im Ehrenamt engagiert, sollte sich gut versichern
Von Elke Pohl
Engagement braucht Schutz
Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein, wie zum Beispiel einer Innung, birgt Gefahren. Wer etwa einen Unfall erleidet, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch das Haftungsrisiko, das eintritt, wenn anderen Personen - egal ob Vereinsmitgliedern oder Außenstehenden - Schaden zugefügt wird, sollte nicht unterschätzt werden.
Nicht immer haftet der Verein
Wer ehrenamtlich in einem Verein tätig ist, ist in der Regel über eine entsprechende Versicherung, die die Risiken Haftpflicht und Unfall abdeckt, erst einmal grundlegend abgesichert. Oft reichen die Deckungssummen aber nicht aus, um wirklich schwerwiegende Schäden umfassend abzusichern. Daher sollte jeder im Verein Aktive zusätzlich unbedingt eine private Haftpflichtpolice besitzen, die mindestens zwei Millionen Euro umfasst. Da diese Policen relativ preiswert sind, sollte möglichst eine noch höhere Deckungssumme vereinbart werden, damit sie auch bei Personenschäden ausreicht. Auch der Unfallschutz sollte privat aufgestockt werden, am besten durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung, die nicht nur bei Invalidität infolge eines Unfalls zahlt, sondern auch dann, wenn eine Krankheit dauerhafte Berufsunfähigkeit verursacht. Das gilt natürlich nur für diejenigen, die noch berufstätig sind.
Besonders gefährdet sind Vorstände von Vereinen. Denn entgegen der vielfach verbreiteten Annahme, dass der Verein für alle Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden, kann der Vorstand in bestimmten Fällen auch persönlich in die Haftung genommen werden - mit seinem Privatvermögen. Denkbar ist etwa, dass durch falsche Entscheidungen oder Missmanagement dem Verein selbst Schaden entsteht (Innenhaftung). Da werden etwa der Antrag auf Förderungen zu spät abgeschickt oder Steuervorteile verschenkt oder ungünstige Verträge abgeschlossen. Auch die Gemeinnützigkeit kann aufgrund falschen Verhaltens aberkannt werden. Auch gegenüber Dritten kommt nicht immer der Verein auf. Verursacht der Vorstand den Schaden, kann ihn der Verein in Regress nehmen, also zumindest einen Teil der Schadensumme zurückverlangen. Vorstände haften zudem gesamtschuldnerisch, das heißt, sie haften auch für Fehler anderer Vorstände.
Schutzbriefe von Versicherern
Auch fehlende Erfahrung bei einem neuen Vorstand ist keine Entschuldigung. Daher sollten sich alle Verantwortlichen im Verein mit einer privaten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützen. Die Versicherungsunternehmen bieten Schutzbriefe, die unter anderem Rechtsberatung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und monatliche Informationen zu Änderungen in rechtlichen und steuerlichen Belangen enthalten.ep
Broschüre: „Zu Ihrer Sicherheit - unfallversichert im Ehrenamt“ beim Bundesarbeitsministerium unter www.bmas.de, Rubrik „Unsere Themen, Soziale Sicherung“ kostenlos zum Download