Betriebshaftpflicht-Versicherung: Deckungskonzepte sollten regelmäßig angepasst werden. Auch beim Umweltschutz
Von Elke Pohl
Keine Lücken lassen
Ein Schaden ist schnell verursacht, die finanziellen Folgen hingegen können den Handwerker über Jahre belasten oder sogar ruinieren. Nur eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, die wirklich alle Risiken einschließt, schützt davor.
Der Fall ist so alltäglich wie dramatisch: Beim Hausbau eines Kunden schweißt der Handwerker Bitumenbahnen auf das Dach, was einen Brand auslöst. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 1,4 Millionen Euro - das würde für einen Handwerksbetrieb ohne entsprechende Versicherung den sicheren Ruin bedeuten. Kommen noch Personenschäden dazu, sind die finanziellen Folgen kaum absehbar. Daher ist die betriebliche Haftpflichtpolice absolutes Muss. Die Leistung des Versicherers besteht zum einen in der Freistellung von Schadenersatzansprüchen Dritter. Es wird also die Haftung geprüft, die Höhe des Schadens ermittelt und die berechtigte Entschädigung gezahlt. Zum anderen wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab, gegebenenfalls vor Gericht.
Deckungssummen und Risiken variieren
Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflicht mit ausreichenden Deckungssummen an das jeweilige Betriebsrisiko angepasst ist. Das kann je nach Gewerk beträchtlich variieren. Ohne fachkundige Hilfe durch einen Versicherungsvertreter oder Makler ist dies kaum zu leisten. Sonst besteht die Gefahr, dass etwa vermeintliche Nebenrisiken nicht abgesichert sind und der Handwerker zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. „Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Deckungskonzepte regelmäßig den sich veränderten Rahmenbedingungen, wie sie bei Betriebsvergrößerungen, Ausweitung der Geschäftsfelder oder aber bei neuen Gesetzgebungen wie das Umweltschadengesetz Ende 2007 auftreten, angepasst werden“, so Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender des Handwerksversicherer Münchener Verein Versicherungsgruppe.
Gerade die noch relativ neue Umweltschaden-Haftung birgt Gefahren, denen sich viele Handwerker noch nicht völlig bewusst sind. Viele alte Verträge würden diesen Tatbestand noch nicht berücksichtigen. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Ende 2007 wurde eine neue Haftung normiert, in der Folge wurde die Umweltschaden-Versicherung eingeführt. Denn die finanziellen Auswirkungen auf den Betrieb, wenn etwa Öl bei der Installation einer neuen Heizungsanlage beim Kunden austritt und ins Trinkwasser gerät, können beträchtlich sein. Was das in großem Stil an Schaden bedeuten kann, können wir alle derzeit in den Nachrichten um die aktuelle Ölkatastrophe im Golf von Mexiko verfolgen“, erläutert Reitzler weiter. Hierzulande ist die Umweltschadenhaftpflicht-Police - insbesondere die erweiterte Form - Betrieben zu empfehlen, die viel mit Gebinden, Lacken und Chemikalien arbeiten.
Darüber hinaus sollten Deckungskonzepte unbedingt Bearbeitungsschäden, wenn möglich bis zur Sachschadendeckungssumme, sowie Vermögensschäden beinhalten, ergänzt Reitzler. Wie der Vertrieb des Versicherers in letzter Zeit beobachtet hat, treten gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hier die größten Lücken und Probleme auf.