Für die Regelung des sogenannten "Handwerkerbonus" wird eine Feinjustierung erwogen. Doch an eine Abschaffung des erfolgreichen Steuermodells denkt niemand. Zudem möchte das Heizungsbauerhandwerk Steueranreize für die Gebäudesanierung durchsetzen.
Burkhard Riering
Wird der Handwerkerbonus geändert?
Von Zeit zu Zeit schwappt das Thema "Handwerkerbonus" hoch. Dann wird kritisiert, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen missbraucht wird und der Staat dadurch Geld verliert. Im vergangenen Februar hatte der Bundesrechnungshof in vielen Fällen Mitnahmeeffekte der Regelung entdeckt. Und jetzt haben sich dieses Thema die CDU-Abgeordnete Antje Tillmann und der FDP-Abgeordnete Daniel Volk auf die Fahne geschrieben: Sie sprachen sich in der "Financial Times Deutschland“ für eine strenge Überprüfung der Regelung aus. "Wir müssen die Bedenken des Rechnungshofes Ernst nehmen und eine Feinjustierung vornehmen“, sagte Volk. Indes: Beide lehnen wie beispielsweise auch ZDH-Vizepräsident Heinrich Traublinger eine Abschaffung des Handwerkerbonus weiter ab.
Dass also nun der Steuerbonus "wackelt“, wie es "Spiegel Online“ interpretiert, scheint demnach nicht der Fall zu sein. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition, berichtete die Deutsche Handwerks Zeitung bereits im Februar, werde trotz der Kritik des Bundesrechnungshofes am Steuerbonus festhalten. Sowohl Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der Union, als auch FDP-Kollege Volker Wissing bestätigten dies der DHZ.
Instrument gegen Schwarzarbeit
Den Steuerbonus hatte die vorherige Bundesregierung als Instrument gegen Schwarzarbeit eingeführt. Die Schwarzarbeit ist seitdem auch tatsächlich gesunken. Der Bonus hole handwerkliche Leistungen aus der Schwarzarbeit heraus und sorge für höhere Steuerbeiträge des Staates, erklärte Heinrich Traublinger, Präsident des Bayerischen Handwerkstags, im Februar.
Der Bundesrechnungshof hatte nach seiner Prüfung kritisiert: "Rund 70 Prozent der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen betrafen Steuerermäßigungen für Leistungen von Schornsteinfegern, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten, die aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig sind, wie das Warten von Heizungen und Aufzügen.“ Mitnahmeeffekte also. Hinzu kämen Defizite in der Steuervollzugspraxis, weil die Finanzämter selten prüften. Mit dem Handwerkerbonus kann ein Kunde für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Heizungshandwerk bringt sich ein
In dieser Woche hat sich auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) für Steuervorteile ihrer Klientel stark gemacht. "Grüne Wärme“, so ZVSHK-Präsident Manfred Stather, sei ein wirkungsvolles Instrument für die geplante Energiewende. Den gegenwärtigen Sanierungsstau werde die Politik nicht allein mit Energieeinsparappellen auflösen können, sagte Stather bei einem Treffen mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die Sanierungsrate liegt in Deutschland bei nur knapp einem Prozent, die Bundesregierung hat zwei Prozent als Ziel.
