Neustart für Startgeld KfW gibt Gründern mehr Kredit

Für die Förderung von Existenzgründern durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten ab 1. April neue Regeln. Der KfW-Gründerkredit Startgeld, der das bisherige KfW-Startgeld ablöst, erlaubt insbesondere eine wesentlich höhere Kreditsumme. Zudem dürfen Gründer höhere Darlehen für Betriebsmittel abrufen.

KfW gibt Gründern mehr Kredit

Das neue Startgeld richtet sich unverändert an Gründer bzw. Selbstständige, deren Unternehmen noch nicht länger als drei Jahre aktiv ist. Mit dem Kredit von maximal 100.000 Euro (bislang 50.000 Euro) fördert die KfW alle Formen der Gründung, also auch die Übernahme bestehender Unternehmen. Mit bis zu 30.000 Euro finanziert das Startgeld Investitionen in Betriebsmittel, beispielsweise die Aufstockung des Warenlagers.

Möglich ist auch die Kreditvergabe für Gründungsvorhaben, die zunächst nur ein Nebenerwerb sind und innerhalb von vier Jahren zur Vollzeit-Selbstständigkeit führen sollen. Auch eine erneute Gründung kann mit dem Startgeld finanziert werden, sofern keine Verbindlichkeiten mehr aus der früheren Selbstständigkeit bestehen.

Die Besonderheit des Förderkredits ist die weitgehende Haftungsfreistellung für die Bank, die das Startgeld an den Gründer vergibt. Scheitert der Existenzgründer, muss die Bank nur 20 Prozent der noch offenen Verbindlichkeiten aus dem Startgeld an die KfW überweisen. Entsprechend niedrig sind die Ansprüche an die verfügbaren Sicherheiten des Kreditnehmers.

Allerdings müssen Gründer niedriger Bonität mit den vergleichsweise hohen Zinsen für das Startgeld leben. Die Konditionen für das neue Programm liegen zwar noch nicht vor, sie dürften aber nahe am aktuellen Zinssatz (5,4 Prozent bei fünfjähriger Laufzeit) liegen. Für Gründer mit Eigenkapital könnte daher der ebenfalls am 1. April startende KfW-Gründerkredit Universell die bessere Alternative sein. Hier richtet sich der Zins nach Bonitätsstufen, die von der Hausbank vergeben werden.

dapd