Leistungen der Rentenkasse Wann die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Wahl ist

Die gesetzliche Rentenversicherung kann auch für selbstständige Handwerker eine Möglichkeit der Altersvorsorge sein. In bestimmten Fällen ist sie sogar Pflicht.

Selbstständige sollten genau überlegen, wie sie fürs Alter vorsorgen. - © ddp

Wann die gesetzliche Rentenversicherung die bessere Wahl ist

Existenzgründer können ihre Altersvorsorge nicht immer frei wählen. Häufig bleiben Arbeitnehmer auch nach dem Wechsel in die Selbstständigkeit in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert. Das gilt beispielsweise für Gründer, die sich in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf selbstständig machen.

Selbstständige, die sich nicht gesetzlich versichern müssen, können dies aber trotzdem tun. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer freiwilligen Versicherung und einer sogenannten "Pflichtversicherung auf Antrag".

Wechsel von Pflicht- zur freiwilligen Versicherung ausgeschlossen

Die freiwillige Versicherung können Selbstständige jederzeit kündigen, indem sie die Beitragszahlung einstellen. Wer sich hingegen für die Pflichtversicherung entscheidet, muss so lange Beiträge zahlen, wie er selbstständig beschäftigt bleibt. Auch der Wechsel von der Pflicht- zur freiwilligen Versicherung ist ausgeschlossen.

Welche Versicherungsvariante die beste ist und ob sich Selbstständige überhaupt in der gesetzlichen Rentenkasse versichern sollten, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. In jedem Fall gilt, dass eingezahlte Versicherungsbeiträge nicht verfallen. Wer mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen kann, erhält auch eine Altersrente, wenn er als Selbstständiger ausschließlich privat vorsorgt.

Die übrigen Leistungen der Rentenversicherung, insbesondere Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Reha- und Eingliederungshilfen, gibt es aber nur bei durchgängiger Beitragszahlung.

Große Unterschiede bei den Beiträgen

Um Anspruch auf das gesamte Leistungspaket zu haben, müssen Selbstständige die "Pflichtversicherung auf Antrag" wählen. Die freiwillige Versicherung beinhaltet neben der Altersrente lediglich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Freiwillig Versicherte können im Gegensatz zu "Pflichtversicherten auf Antrag" auch keine Riester-Rente abschließen.

Das unterschiedliche Leistungsangebot schlägt sich auch in den Beiträgen und Versicherungsbedingungen nieder. Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge selbst bestimmen. Mindestens fällig sind derzeit (Beitragsjahr 2011) 79,60 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag beläuft sich auf 1.094,50 Euro.

Selbstständige mit Versicherungspflicht hingegen zahlen entweder den sogenannten Regelbeitrag von derzeit monatlich 508,45 Euro in West- und 445,76 Euro in Ostdeutschland, oder sie stellen einen Antrag auf einkommensgerechte Beitragsberechnung.

In diesem Fall müssen Selbstständige ihr Arbeitseinkommen beziehungsweise ihren Gewinn durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids nachweisen. Der Beitrag errechnet sich dann aus dem geltenden Rentenversicherungsbeitrag (derzeit 19,9 Prozent). Existenzgründer haben zudem die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit nur den halben Regelbeitrag zu zahlen.

dapd