Die Bundesregierung hat die Regelungen für die bereits beschlossene Bankenabgabe verabschiedet. Mit der Abgabe werden Kreditinstitute verpflichtet, anteilig in einen Fonds einzuzahlen, aus dem in Zukunft die Restrukturierung oder Abwicklung von in Not geratenen systemrelevanten Banken finanziert werden soll.
Kabinett beschließt Regelungen für Bankenabgabe
Der Jahresbeitrag der Institute ergibt sich laut nun beschlossener Verordnung, die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, aus der jeweiligen Größe und Vernetzung innerhalb des Finanzmarkts. Deswegen werden bei der Berechnung die Verbindlichkeiten der Banken erhoben sowie das Derivategeschäft, die beide für den Grad der Vernetzung stehen sollen.
Herangezogen werden soll zudem der Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Jahresbeitrag darf gemäß Verordnung höchstens 15 Prozent der Gewinn- und Verlustrechnung betragen. Allerdings werden die Kreditinstitute verpflichtet, den errechneten Jahresbeitrag in den folgenden Jahren nachzuzahlen, falls er diesen Wert übersteigt. Ursprünglich war eine Nachzahlungspflicht nicht eingeplant.
In den Restrukturierungsfonds fließen so nach veralteten Schätzungen des Bundesfinanzministeriums etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Aktuelle Prognosen wollte das Ministerium nicht angeben. Laut Verordnung soll die Beitragserhebung zudem überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, sobald der Fonds Mittel in Höhe von 70 Milliarden Euro angesammelt hat.
Der Verordnung müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
dapd