Neues Insolvenzrecht Sanierungen werden einfacher

Die Bundesregierung hat am 23. Februar den Entwurf eines neuen Insolvenzgesetzes vorgestellt. Es soll künftig mehr als bisher als echte Chance zur Sanierung verstanden werden und nicht das persönliche Versagen in den Vordergrund stellen.

Sanierungen werden einfacher

Was sich ändern soll:

  • Gläubiger sollen insgesamt mehr Rechte bekommen, z.B. mehr Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.
  • Ein Schuldner wird zukünftig bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung die Möglichkeit erhalten, innerhalb von drei Monaten in einer Art "Schutzschirmverfahren" unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan auszuarbeiten, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann.
  • Das Insolvenzplanverfahren soll straffer werden.
  • Maximal ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk soll künftig sowohl für Unternehmens- als auch für Verbraucherinsolvenzen zuständig sein.
  • Verjährungsfristen für verspätete Forderungen sollen verkürzt werden: Ansprüche, die nicht bis zum Abstimmungstermin angemeldet worden sind und mit denen deshalb nicht zu rechnen war, verjähren künftig in einem Jahr.
  • Im Rahmen des Planverfahrens können künftig als Sanierungsinstrument auch Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden (dept-equity-swap). Die Einbindung dieses gesellschaftsrechtlichen Instruments in die Insolvenzordnung verbessert die Sanierungschancen, da Widerstände von Altgesellschaftern überwunden werden können.
  • Clearinghäusern sollen eine stärkere Rolle spielen: Sie stellen sich, dass Finanztransaktionen auch bei Insolvenz eines Teilnehmers geordnet zu Ende gebracht werden können.

Nach einer Prognose der Versicherungsgruppe Atradius wird die Zahl der Insolvenzen in Deutschland im Jahr 2011 um etwas fünf Prozent sinken. Damit ist von rund 30.000 Firmenpleiten auszugehen. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" soll einen Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur einleiten.

dhz