Koalitionsausschuss Steuervereinfachung: Koalition will Betriebe entlasten

Union und FDP streben eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung an. Die Koalitionsspitzen wollen bei einem Treffen im Bundeskanzleramt eine 41-Punkte-Liste beschließen. Unternehmen sollen demnach künftig durch den Abbau bürokratischer Regelungen jährlich etwa vier Milliarden Euro sparen.

FDP-Chef Guido Westerwelle und Bundeskanzlerin Angela Merkel wollen Steuervereinfachungen beschließen. Foto: dapd

Steuervereinfachung: Koalition will Betriebe entlasten

Die wichtigsten Vorhaben:

  • Einkommensteuer: Arbeitnehmer können ihre Einkommenssteuererklärung künftig auch alle zwei Jahre abgeben - sofern sie das wollen.
  • Pauschbetrag: Den Arbeitnehmern in Deutschland soll schon bald eine höhere Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro statt bisher 920 Euro zugutekommen. Damit müssen die Steuerzahler künftig weniger Quittungen sammeln, um ihre Ausgaben zu belegen. Die Bundesregierung rechnet hierbei mit Mindereinnahmen von 330 Millionen Euro.
  • Kinder: Die Erklärungspflichten bei Kindern werden reduziert. Bei den Kosten für die Kinderbetreuung soll zudem künftig nicht mehr unterschieden werden, ob die Kinder aus beruflichen Gründen in die Obhut Dritter gegeben werden, oder ob dies privat veranlasst wurde. Hier wird von Mindereinnahmen von 60 Millionen Euro ausgegangen. Beim Kindergeld wird künftig auf die Überprüfung des Einkommens volljähriger Kinder verzichtet. Der Fiskus nimmt damit voraussichtlich 200 Millionen Euro weniger ein.
  • Ehepaare: Statt derzeit sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Ehepartner soll es künftig nur noch vier geben.
  • Rentner: Das Besteuerungsverfahren bei Rentnern wird vereinfacht - unter anderem durch eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung.
  • Stipendien: Künftig sollen neben den regulären Stipendien auch indirekte Zahlungen etwa aus EU-Förderprogrammen steuerfrei sein.
  • Kapital: Kapitaleinkünfte müssen nach Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen gibt es, wenn außergewöhnliche Belastungen und Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden.
  • Elektronische Verfahren: Durch die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt sollen Steuererklärungen künftig deutlich erleichtert werden. Vorgesehen ist die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber ab 2012 von einer bundesweiten Datenbank abrufen kann. Angestrebt wird auch, den Bürgern eine von der Finanzverwaltung bereits vorausgefüllte Steuererklärung anzubieten. Der Steuerpflichtige muss diese dann nur im Internet abrufen und die ausgefüllten Angaben überprüfen.

dapd