Sicherheit für zwischendurch

Spezielle Versicherungen für kleine und mittlere Unternehmen helfen, bestimmte Risiken bei Transport und Lagerung zu minimieren. Von Elke Pohl

Sicherheit für zwischendurch

Besondere Geschäftsmodelle oder Umstände erfordern zeitlich begrenzte Versicherungslösungen, die punktgenau auf den Bedarf des Betriebes zugeschnitten. Hier einige Beispiele.

Müssen Betriebsmittel und Produkte aus Platz- oder Kapazitätsgründen vorübergehend in einem Lager untergebracht werden, das nicht zum eigenen Betriebs gehört, hat der Firmeninhaber ein Problem. Wer kommt für Schäden auf, die etwa durch Brand, Wasser oder Diebstahl entstehen? Grundsätzlich sollte man sich für einen professionellen Anbieter entscheiden, also einen Spediteur oder Lagerhalter. Der ist per Gesetz zur Haftung gegenüber fremd eingelagerten Material verpflichtet. Allerdings trifft ihn die Haftung nur, wenn er einen Schaden schuldhaft verursacht, also etwa nicht für ausreichenden Brandschutz sorgt oder Lagerhäuser nicht ausreichend vor Einbruch sichert. In allen anderen Fällen – wenn etwa ein Feuer von einem benachbarten Wohnhaus auf das Lagerhaus übergreift – steht der Unternehmer, der sein Hab und Gut fremd einlagern muss, ohne Versicherungsschutz da. "Allerdings ist der Eigentümer von Lagerhallen verpflichtet, seinen Kunden einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten", erklärt das bei Signal Iduna dafür zuständige Vorstandsmitglied Klaus Sticker. Diesen Versicherungsschutz bezahlt natürlich nicht der Lagerhalter oder Transportunternehmer, sondern der Handwerker, dem die Gegenstände gehören.

Wenn der Lkw umkippt oder die Kühlung ausfällt

Er kann relativ einfach als Erweiterung über die bestehende Sachversicherung für den Betrieb abgeschlossen werden. Der Preis für diese Versicherung ist von verschiedenen Parametern abhängig, unter anderem vom Warenwert, von der Art der Ware, vom gewünschten Versicherungsschutz und vom Zustand der Lagerhalle. Die Versicherung läuft über einen vorher festgelegten Zeitraum, üblicherweise wird pro Monat abgerechnet. Wenn Ware im Rahmen eines Transportes zwischengelagert werden muss, sei sie in diesem Zeitraum durch die Transportversicherung versichert, so Sticker. In der Transportversicherung ist die Ware so lange geschützt, bis sie den vorgesehenen Bestimmungsort erreicht.

Transportversicherungen sind generell für jeden Unternehmer, der seine Waren in irgendeiner Form selbst transportiert oder etwa durch Spediteure transportieren lässt, wichtig. Die Horrorszenarien sind vielseitig: Ein Schiff gerät in einen Hurrikan, die Ladung wird vernichtet, an Bord bricht ein Feuer aus, eine Bahn entgleist, ein Lkw kippt um, in einem Kühlcontainer verdirbt die Ware. Wer auf eigene Rechnung seine Waren transportiert und bei einem Unfall für die Folgen aufkommen muss, für den ist eine Transportversicherung ebenso unabdingbar wie für Unternehmer, die Transporte durch andere durchführen lassen, wobei die gesetzlichen Haftungsgrenzen für den Warenwert häufig nicht ausreichen. Diese Haftungsgrenze beträgt pauschal eine Million Euro pro Schadenfall – bei wertvoller Fracht wird sie schnell überschritten. Denkbar ist auch, dass eine Haftung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses entfällt. Der Auftraggeber muss dann selbst versichert sein, will er finanzielle Einbußen vermeiden.

Eine Transportversicherung kann auch notwendig sein, wenn man sich laut Vertrag dazu verpflichten muss, wie etwa bei CIF-Verträgen (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen/Bestimmungsort bezahlt, engl. Cost Insurance Freight) oder bei CIP-Verträgen (Fracht, Porto und Versicherung bezahlt bis zu einem benannten Ort, engl. Carriage Insurance Paid). Zudem ist jeder zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet, der aufgrund von Kreditgeschäften mit Banken eine Absicherung für den Warentransport braucht. Beim so genannten Akkreditiv schießt die Bank den Kaufpreis vor, der Empfänger der Ware zahlt an die Bank. Allerdings verlangt die Bank zu ihrer eigenen Sicherheit eine Versicherung für den Fall, dass die Ware auf dem Meeresboden landet. Bei See-, aber auch bei Flusstransporten kann es zu einer so genannten Havarie-grosse kommen, bei der die Ladung zwar ganz oder teilweise erhalten bleibt, die Aufwendungen für die Rettung von Schiff und Ladung aber geteilt werden.

"Versicherungsschutz besteht vom Beginn des Transports am Abgangsort bis zur Ankunft beim Endempfänger einschließlich aller transportbedingten Lagerungen", erklärt Sticker. "Alle Transportabschnitte können aber auch separat versichert werden." Von der Vertragsgestaltung her sind Einzelpolicen für einen einzelnen Transport möglich oder Rahmenverträge. Diese sind für bekannte Transportvorhaben sinnvoll, die sich immer wieder gleichen.

"Für Handwerker gibt es vereinfachte Transportversicherungen, die pauschale Deckung bieten und ausreichend sein können", betont Sticker. "Aber auch Handwerker benötigen eventuell eine normale Transportversicherung, etwa wenn ein Zimmermann seine vorgefertigte Dachkonstruktion transportieren will. Erleidet er auf dem Weg zum Kunden einen Unfall, kann ihn der Verlust leicht ruinieren."

Veranstalterrisiken richtig absichern

Ein befristetes Risiko sind auch Veranstaltungen, die Handwerker ausrichten. Wer etwa einen Tag der offenen Tür veranstaltet, an einer Messe teilnimmt, eine Schulung durchführt oder mit seinen Mitarbeitern einen Betriebsausflug unternimmt, haftet für Schäden, die Dritten dabei entstehen können. Allerdings ist dieses Risiko zu großen Teilen durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt, zumindest dann, wenn die Veranstaltung dem "eigenen Betriebszweck" dient. Dann sind Haftpflichtschäden bis zum vereinbarten Deckungsumfang mitversichert. Der Ort spielt grundsätzlich keine Rolle. Probleme kann es geben, wenn fremde Räumlichkeiten angemietet werden. "In dem Fall sollte man sich unbedingt mit seinem Haftpflichtversicherer in Verbindung abklären, inwieweit erweiterte Mietsachschäden in der Betriebshaftpflicht abgesichert sind", erklärt Bertold Linder, beim Versicherungsmakler Caninenberg & Schouten für den Bereich Veranstalterhaftpflicht verantwortlich. Üblich ist, dass in einem bestimmten Umfang einfache Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser eingeschlossen sind. Wird allerdings etwa der Boden der gemieteten Halle beschädigt, ist der Schaden formal nicht oder nur mit einer geringen Versicherungssumme gedeckt. Um dem vorzubeugen, sollte man sich vom eigenen Haftpflichtversicherer eine Zusage geben lassen, dass er eine entsprechende Erweiterung vornimmt. „Immer dann, wenn Handwerker Veranstaltungen ausrichten, die über den eigenen Betriebszweck hinausgehen – etwa ein komplettes Stadtteilfest –, ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung in jedem Fall zum eigenen Schutz angeraten", so Linder.