Das niedersächsische Finanzgericht hat den im Zuge der Deutschen Einheit eingeführten Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt.
Landesfinanzgericht erklärt Soli für verfassungswidrig
Der Solidaritätszuschlag wurde Anfang der 1990er Jahre als vorübergehende, sogenannte Ergänzungsabgabe eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Nach Auffassung des Finanzgerichts besteht dafür aber "kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf". Dieser dürfe nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden, hieß es zur Begründung. Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Urteil und sprach von einem wichtigen Etappensieg.
Berechtigung seit 2007 verloren
Die Richter argumentierten, dass eine Ergänzungsabgabe "nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen" dienen dürfe. "Spätestens" ab dem Jahr 2007 – in diesem Jahr hatte der Angestellte geklagt – habe die Abgabe nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz ihre Berechtigung verloren.
Eine Streichung des Soli würde ein gewaltiges Milliardenloch in den Bundeshaushalt reißen. Der Bund nimmt durch die Abgabe jährlich rund zwölf Milliarden Euro ein. Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 mit Unterbrechung und seit 1995 durchgängig in Form einer Abgabe in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer erhoben.
Die Verfassungsmäßigkeit des Soli wird seit Jahren diskutiert, immer wieder forderten Politiker eine Streichung der Sondersteuer – vor allem wegen der angeblichen Benachteiligung westdeutscher Regionen.
Steuerzahlerbund hofft auf eindeutige Positionierung
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hatte bereits das Finanzgericht Köln in einem Aussetzungsbeschluss vom 11. September Zweifel geäußert, "ob die Erhebung dieser Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer nach wie vor verfassungsgemäß ist". Vor dem Bundesfinanzhof sei ebenfalls ein Verfahren anhängig. "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird", erklärte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke. Der Verband fordert die Politik auf, zu reagieren, bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, "um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen".
ddp