Letzte Kabinettssitzung Neue Grenzwerte zur Sozialversicherungspflicht

Das scheidende Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung neue Grenzwerte zur Sozialversicherungspflicht festgelegt. Die Werte wurden gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert.

Neue Grenzwerte zur Sozialversicherungspflicht

Arbeitnehmer müssen den neuen Berechnungen zufolge in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, sofern ihr jährlicher Brutto-Verdienst weniger als 49.950 Euro beträgt. Dies entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von 4.162,50 Euro. War ein Arbeitnehmer bereits zum Stichtag 31. Dezember 2002 privat versichert, kann er dies bis zu einem jährlichen Mindestverdienst von 45.000 Euro brutto weiterhin bleiben.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen liegt 2010 bei 45.000 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 3.750 Euro im Monat. Diese Grenze bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe die Kassen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Verdienste, die über diesem Grenzwert liegen, werden nicht in die Beitragsberechnung einbezogen.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer auf 66.000 Euro brutto im Jahr oder 5.500 Euro im Monat. Für die neuen Länder gilt 2010 ein Grenzwert von 55.800 jährlich oder 4.650 Euro monatlich.

Sofern der Bundesrat dem Beschluss zustimmt, treten die Neuregelungen zu 1. Januar 2010 in Kraft.

ddp