Gesetzentwurf Bundestag billigt Schaffung von "Bad Banks"

Der Deutsche Bundestag hat die Einrichtung sogenannter Bad Banks zur Auslagerung von "toxischen" Wertpapieren aus den Bilanzen von Banken gebilligt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu, der von Fachpolitikern der Koalition noch verändert worden war.

Bundestag billigt Schaffung von "Bad Banks"

Das "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" sieht vor, dass die Banken auf freiwilliger Basis "toxische" Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften – sogenannte Bad Banks (übersetzt: schlechte Banken) übertragen. Im Gegenzug sollen sie vom staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen erhalten, die von den Bad Banks begeben werden.

Der SoFFin soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen, und interessierte Institute müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bezüglich der Wertpapiere offenlegen. Stichtag für den "Bilanzabgang" soll der 30. Juni 2008 sein.

Nach einer auf sie zugeschnittenen Variante des Modells sollen zudem die Landesbanken neben Risikopapieren auch ganze Geschäftsfelder auslagern können. Dafür sollen eine neue "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" sowie mehrere "Abwicklungsanstalten" errichtet werden. Diese Anstalten, die entgegen den ursprünglichen Vorstellungen Steinbrücks nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern angesiedelt sein können, sollen nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen und ausschließlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bilanzieren müssen.

Nach Protesten der Sparkassen hatte der Bundestag zudem noch eine von Steinbrück geplante Regelung zu ihrer Haftung für die ausgelagerten Aktiva der Landesbanken abgemildert. Ihr Risiko soll nun auf ihre jetzige Gewährträgerhaftung begrenzt bleiben. Ursprünglich war eine volle Nachhaftung der Eigentümer bei den auf die Landesbanken zugeschnittenen Konsolidierungsbanken vorgesehen. Bei den geplanten Bad Banks zur Auslagerung toxischer Papiere für private Institute soll sich die Haftung allerdings lediglich auf die Summe des auszuschüttenden Gewinns erstrecken.

Grundsätzlich verteidigte Steinbrück das Gesetz als dringend notwendig und wies auf die angespannte Lage der Banken. Gleichzeitig schloss er weitere Probleme aufgrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise nicht aus. "Niemand kann ausschließen, dass wir auch in der Entwicklung der nächsten Monate in dem einen oder anderen Fall im Bankensektor weitere Probleme bekommen", sagte er. Deshalb müsse ein "Instrumentenkasten" bereitgestellt werden. Der Opposition warf er Beunruhigung der Öffentlichkeit vor.

Scharfe Kritik an dem Gesetz kam von der Opposition. FDP-Finanzexperte Florian Toncar kritisierte eine mangelnde Rechtssicherheit. Es fehlten den Banken "entscheidende Parameter". "Die Banken, die es irgendwie hinkriegen, werden erstmal abwarten". Auch die Linke stimmte gegen das Vorhaben. "Dieses Gesetz handelt nicht nur von schlechten Banken, es ist auch ein schlechtes Gesetz", sagte Finanzpolitiker Roland Claus. "Wir sind dagegen, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden." Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick bemängelte eine fehlende längere Perspektive des Vorhabens.

ddp