Steuerzahler können in Deutschland ab dem kommenden Jahr mit Entlastungen in Milliardenhöhe rechnen. Der Bundestag beschloss das Bürgerentlastungsgesetz. Das Handwerk wird von dem Gesetz profitieren.
Milliardenentlastungen für Bürger
Ab dem 1. Januar 2010 wird die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich ausgeweitet. Entlastet werden die Bürger damit um jährlich zehn Milliarden Euro.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von einem "der größten Entlastungspakete" in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von einer Reihe konjunktureller Maßnahmen der Großen Koalition, die Bürger direkt entlasteten, sei dies der "größte Batzen". Die Erleichterungen kommen dem Minister zufolge insgesamt 16 Millionen Bürger zugute, 85 Prozent aller Steuerbelasteten.
In voller Höhe abzugsfähig ist laut Gesetz künftig die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung gegen Krankheits- und Pflegerisiken zahlt, steuerfrei gestellt werden.
Außerdem sieht das Gesetz eine Sanierungsklausel für Unternehmen vor, damit sie bei der Übernahme eines anderen Unternehmens für zwei Jahre befristet dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Unternehmen zu Sanierungszwecken erworben wird. Mit den befristeten Maßnahmen ist eine Entlastung der Unternehmen um drei Milliarden Euro vorgesehen.
"Das Bürgentlastungsgesetz wird die Impulse der beiden Konjunkturpakete zum richtigen Zeitpunkt verstärken. Davon wird das Handwerk profitieren", ist Handwerkspräsident Otto Kentzler überzeugt. Der Konsum werde dank der zum 1. Januar 2010 steigenden verfügbaren Nettoeinkommen angeregt. "Die Bundesregierung hat nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wichtig ist, dass nun auch die Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich steuerlich abzugsfähig bleiben. Denn gerade Handwerksunternehmer leisten regelmäßig derartige Vorsorgeaufwendungen", kommentierte Kentzler.
pc/ddp