Die Schuldenbremse
- Schuldenbremse: Die neuen Schuldenregeln soll ab 2011 schrittweise in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass die Länder spätestens ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich indes weiter bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen – hier gilt die Neuregelung ab 2016. Ausnahmen sind vorgesehen bei "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".
- Konsolidierungshilfen: Die finanzschwachen Länder Bremen, Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen bis 2019 insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr erhalten können, wobei der Bund die Hälfte der Summe trägt. Größter Einzelempfänger wird mit 300 Millionen Euro Bremen sein, 260 Millionen Euro sind für das Saarland vorgesehen. Die Hilfen für Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt liegen bei 80 Millionen Euro.
- Schulden-Frühwarnsystem: Begleitend zur neuen Schuldenregel soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern kontrolliert und überprüft, ob die Vorgaben der Konsolidierungshilfen eingehalten werden. Dem Rat sollen die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören.
- Finanzhilfen des Bundes: In Ausnahmesituationen sollen Finanzhilfen des Bundes an die Länder auch dort möglich sein, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat.
ddp