Das Kabinett hat den Entwurf eines "Bad-Bank"-Konzeptes beschlossen, mit dem die Banken sogenannte toxische Aktiva aus ihren Bilanzen auslagern können. Das sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).
Kabinett billigt Entwurf für "Bad-Bank"-Gesetz
Der Entwurf für ein "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" sieht auf freiwilliger Basis Maßnahmen zur "kurzfristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholdinggesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren" vor. Das Modell sei für alle Banken offen, "auch für die Landesbanken", sagte Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere (CDU).
Die Banken können demnach "giftige" Wertpapiere mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften übertragen und erhalten im Gegenzug vom staatlichen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Der wirtschaftliche Wert des eingereichten Papiers soll darüber hinaus um einen angemessenen Abschlag für weitere Risiken gemindert werden, die sich bis zum Ende der Laufzeit der Wertpapiere im konkreten Portfolio noch ergeben könnten.
Steinbrück betonte, der Vorschlag solle kein Steuergeld kosten, da den Banken zahlreiche Auflagen gemacht würden. Sie müssten Gebühren bezahlen, Rücklagen bilden "und gegebenenfalls am Ende der Laufzeit, wenn sich ein weiterer Verlust herausstellt, auch über ein Ausschüttungsverbot von Dividenden diesen Verlust mittragen". Der Fonds soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die Garantie erhalten. Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich an die Zweckgesellschaft zahlen.
$(LC3557544:Was passiert mit den "Gift"-Papieren der Banken?|_top)$
ddp